Ratsprotokoll vom 19. Dezember 1854

niße, bisher nicht geändert haben, so hat die Verpflegsgebühr pr 15 xr CMz täglich noch weitere sechs Monate nämlich vom 1 Jänner bis Ende Juny 855 zu verbleiben, wovon das Armeninstitut u. der Bittsteller, letzterer mit dem Bedeuten zu verständigen ist, daß nach Ablauf obiger Zeit um die weitere Bewilligung einzuschreiten ist. Nro. 5599. Indorsat des kk. Bezirksamtes in Betreff der vorschußweisen Versorgung des Kindes Franz Bruner von der Rosina Wagner No 31 in der Stadt. Nach der vorhandenen Regierungsverordnung vom 25. Okt. 788 Z. 13476 in Betref der Verpflegung fremder Armen wird sich die Gemeinde dieser vorschußweisen Verpflegung nicht entschlagen können, demnach ist dem Armeninstitute aufzutragen, der Rosina Wagner wohnhaft im Falk'schen Hause in der Stadt für das Kind Franz Bruner wöchentlich 42 xr CMz vom 16. Dezbr. d.J. angefangen gegen Bestättigung der Rosina Wagner und ihres jeweiligen Hausherrn auszubezahlen, u. in genaue Vormerkung zu

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