Ratsprotokoll vom 5. Dezember 1854

Bericht hinauszugeben, und wird nach Einzahlung des 1 fl CMz an die Stadtkaße die Rechnung des Hrn. Heindl als richtig anerkannt, und unter gleichzeitiger Erthei- lung des Absolutoriums dem Hrn Rechnungsleger der Dank des Gemeinde- rathes für die Bemühung ausgedrückt. Im weiteren ist über die Hereinschuld Reder abge- sondert zu verhandeln. Nro. 5462. Dekret des kk. Bezksamtes v. 27. Novbr d.J. Z. 1602 daß von Seite der kk. Org. Landes Coõn mit Erlaß v. 13 Nov. d.J. Z. 2133 die Räumung u. Adaptirung des II. Stockwerkes im Exzöl- lestinergebäude zu Justiz zwecken nicht anerkannt wurde. Zur vorläufigen Kenntniß, da jedoch in dieser Erledigung blos ein zeitweiliger Auf- schub die Räumung dieser Lokalitäten, nicht aber das rechtliche Eigenthum der Kom- mune anerkannt u. ausge- sprochen ist, so ist die ehe- baldige Zustandebringung des Pachtvertrages, wo sie Räumlichkeiten als ausdrück- lich reservirt aufzufüh- ren sind, von Hrn. Schiefer- mayr zu entwerfen, vor- zulegen, u. der Abschluß zu betreiben. Die Grundlage des Vertrages bilden die Bedingniß der Abtrettung zur Benütz-

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