Ratsprotokoll vom 5. Dezember 1854

Bericht hinauszugeben, und wird nach Einzahlung des 1 fl CMz an die Stadtkaße die Rechnung des Hrn. Heindl als richtig anerkannt, und unter gleichzeitiger Ertheilung des Absolutoriums dem Hrn Rechnungsleger der Dank des Gemeinderathes für die Bemühung ausgedrückt. Im weiteren ist über die Hereinschuld Reder abgesondert zu verhandeln. Nro. 5462. Dekret des kk. Bezksamtes v. 27. Novbr d.J. Z. 1602 daß von Seite der kk. Org. Landes Coõn mit Erlaß v. 13 Nov. d.J. Z. 2133 die Räumung u. Adaptirung des II. Stockwerkes im Exzöllestinergebäude zu Justiz zwecken nicht anerkannt wurde. Zur vorläufigen Kenntniß, da jedoch in dieser Erledigung blos ein zeitweiliger Aufschub die Räumung dieser Lokalitäten, nicht aber das rechtliche Eigenthum der Kommune anerkannt u. ausgesprochen ist, so ist die ehebaldige Zustandebringung des Pachtvertrages, wo sie Räumlichkeiten als ausdrücklich reservirt aufzuführen sind, von Hrn. Schiefermayr zu entwerfen, vorzulegen, u. der Abschluß zu betreiben. Die Grundlage des Vertrages bilden die Bedingniß der Abtrettung zur Benütz-

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