Ratsprotokoll vom 5. Dezember 1854

gung und des anliegenden ärztl. Zeugnißes ist dem Engelbert Erb diese Pfründe zu entziehen und dessen Betheilung am 31. Dezbr. d.J. einzustellen, wovon vorläufig der Pfründner Erb zu verständigen mit nachstehenden Bescheid Auf Anregung der Präsentation der Pacher'schen Pfründen u. auf Grund des hieher gelangten ärztl. Zeugnißes finde ich mich veranlaßt, Ihnen die bisher bezogene Pacher'sche Pfründe vom 31. Dezbr. d.J. zu entziehen, wenn Sie nicht legal nachweisen können, daß Sie wirklich ganz verarmt, krank und gänzlich erwerbsunfähig sind. Gaffl Amtman Schriftführer

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2