Ratsprotokoll vom 5. Dezember 1854

gung und des anliegenden ärztl. Zeugnißes ist dem Engelbert Erb diese Pfrün- de zu entziehen und dessen Betheilung am 31. Dezbr. d.J. einzustellen, wovon vor- läufig der Pfründner Erb zu verständigen mit nachstehenden Bescheid Auf Anregung der Präsen- tation der Pacher'schen Pfründen u. auf Grund des hieher gelangten ärztl. Zeugnißes finde ich mich veranlaßt, Ihnen die bisher bezogene Pa- cher'sche Pfründe vom 31. Dezbr. d.J. zu entziehen, wenn Sie nicht legal nach- weisen können, daß Sie wirklich ganz verarmt, krank und gänzlich erwerbs- unfähig sind. Gaffl Amtman Schriftführer

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