Ratsprotokoll vom 7. November 1854

men, und stelle den Antrag Es sey im Wege der k.k. Kreis- behörde an die h. k.k. Statt- halterey ungesäumt die Bitte zu stellen, daß die mit Bericht vom 8. Aug. d.J. Z. 3512 nachgesuchte Entscheidg. über die exekutiren Li- zitations Modalitäten gnä- digst baldigst erlassen wer- de, damit diese Angelegen- heit endlich dem Schluße zugeführt werden kann. Herr Ernest Schindler aber ist mit Dekret zu verstän- digen, daß der Gemeinde- rath sich nicht berufen er- achtet, den Anschuldigun- gen gegen Johann Eberstal- ler Gehör zu geben, u. daß wenn derselbe eine Anfor- derung an Letzteren zu machen hat, das k.k. Kreis- gericht jedenfalls die Be- hörde ist, wo diese Anfor- derungen geltend gemacht werden können. Eben so wenig ist der Gemeinde- rath in der Lage eine Si- stirung in dieser Klagssa- che eintretten lassen zu können, weil derselbe täg- lich die Weisung hierüber so wie über die vorgeschla-

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