Ratsprotokoll vom 7. November 1854

hinaus zu dehnen, u. Zeit zu neuen Prellereyen und Umtrieben zu gewinnen, schon zu lange wird diese Klagssache durch den langsamen schleppenden Gang in die Länge gezogen, so zwar, daß zu befürchten steht, daß bey dieser Rechtssache am Ende Verluste für den Mild. Vs. Fond hervorgehen könnten, u. obwohl, wenn diese Befürchtung eintretten sollte, dem Gemeinderath keine Schuld beigemessen werden kann, weil dieselbe nur diejenigen, dem hochseel. hochwürdigsten Hrrn. Bischoff diese Schuld treffen kann, durch welche dieses Kapital placirt und ich möchte sagen, unsicher placirt wurde. Indem ich nun für den Gemeinderath und insbesonders für mich als gegenwärtigen Referenten jedes Ansinnen, als ob von dieser Seite eine Schuld läge, wenn von dem fraglichen Kapital u. den Zinsen etwas zu Verlust gehen sollte, streng zurückweise u. feyerlichst die Verwahrung dagegen einlege, ersuche ich, diese Verwahrung u. überhaupt diesen Vortrag wörtlich ins Protokoll aufzuneh-

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