Pölzl in Betreff der Ausübung der Nadlerey die weiteren Nachweisungen zu liefern. Von diesem Erlaße ist Hr. Simon Pölzl mit Intimat. Dekret u. dem Beifügen zu verständigen, die gesetzlichen Nachweisungen binnen 8 Tagen hieramts zu überreichen, u. sich bis zur neuerlichen Entscheidung jeden Betriebes zu enthalten. Nro. 4767. Relation des Polizeyamtes über die Familien-, Vermögens u. Moralitätsverhältniße des Herrn Georg Bindlehner. Ist in Entsprechung des dekretalen Auftrages vom 22. Septbr. 854 Z. 4387 in diesem Sine unter Rückschluß des Kommunikats der Bericht an an die kk. Kreisbehörde zu erstatten u. beyzufügen, daß die patriotische Gesinnung des Bittstellers unbedenklich zugegeben werden müsse. Nro. 4787. Protokoll über die Bitte des Jos. Langerbauer und gütige Verwendung wegen Bewilligung einer 6 monat. Frist zur Berichtigung seiner Steuern u. Sistirung jedweder Executions Schritte.Dem Hrn. Bittsteller wird bedeutet, daß die Gemeindeverwaltung nach dem Gemeindestatut vom 11 Nov. 850 nicht berufen sey, im
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