den 26. d.Mts. 3 Uhr Nachm. ein coõnel. Augenschein abgehalten, wozu die Hrn. Gem. Räthe Eysn, Wittigschlager, Millner, Nutzinger, dann Pflasterer Hefner u. Hr. Dist. Akt. Willner einzuladen sind. Nro. 4701. Protokoll über die Bitte des Johann Hefner bezüglich der Vermiethung der sogenannten Hausmeisterwohnung im Excöllestiner Gebäude. Nachdem es nicht in dem Befugniß des Gemeinderathes liegt, den Viktualienhandel zu dessen Ausübung jemand gesetzlich das Recht hat auf irgend einen Stadttheil zu beschränken, so kann auf dieses Gesuch keine Rücksicht genommen werden, u. ist ad acta zu legen. Nro. 4747. Gesuch des Johann Hofer, wegen Räumung der gemeinschaftlichen Wohnung im Excöllestiner Gebäude mit 1. Novbr. d.J. u. Enthebung von einer vierteljährigen Aufkündung. Ist dem Hrn. Gesuchsteller rathschlägig zu bedeuten, daß nur in so ferne auf sein Gesuch Rücksicht genommen werden kann, als dieses Quartier früher als die bedungene Aufkündzeit verflossen ist, wieder an Mann gebracht werden kann, u. besetzt ist, bis dahin Exhibent für den Miethzins haftend bleibt
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