den 26. d.Mts. 3 Uhr Nachm. ein coõnel. Augenschein abgehal- ten, wozu die Hrn. Gem. Räthe Eysn, Wittigschlager, Millner, Nutzinger, dann Pflasterer Hefner u. Hr. Dist. Akt. Willner einzuladen sind. Nro. 4701. Protokoll über die Bitte des Johann Hefner bezüglich der Vermiethung der sogenann- ten Hausmeisterwohnung im Excöllestiner Gebäude. Nachdem es nicht in dem Be- fugniß des Gemeinderathes liegt, den Viktualienhandel zu dessen Ausübung jemand gesetzlich das Recht hat auf irgend einen Stadttheil zu beschränken, so kann auf dieses Gesuch keine Rücksicht genommen wer- den, u. ist ad acta zu le- gen. Nro. 4747. Gesuch des Johann Hofer, we- gen Räumung der gemeinschaftlichen Woh- nung im Excöllestiner Ge- bäude mit 1. Novbr. d.J. u. Enthebung von einer vier- teljährigen Aufkündung. Ist dem Hrn. Gesuchsteller rathschlägig zu bedeuten, daß nur in so ferne auf sein Gesuch Rücksicht genom- men werden kann, als die- ses Quartier früher als die bedungene Aufkünd- zeit verflossen ist, wie- der an Mann gebracht wer- den kann, u. besetzt ist, bis dahin Exhibent für den Miethzins haftend bleibt
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