Z. 6514 das wiederhohlte An- suchen zu stellen, den Straf- betrag von Hr. Math: Edenber- ger nöthigenfalls in Zwangs- wege durch das kk. Patent von 11 May 851 als eine vor dem Verkaufe des hier beseßenen Hauses zur Rechts- kraft erwachsene Sache einzubringen. Nro. 4328. Protokoll mit den Vorste- hern den Scherrmesserer- handwerks u. Viertelmei- stern über das Gewerbs- Verleihungsgesuch des Karl Glinz. Da der Besitz zweyer Per- sonalbefugniße unstatthaft ist, so hat Hr. Bittsteller für den Fall der Verleihung einer Scherrmesserergerecht- same hierorts die bedingte Anheimsagung des für Sier- ning erhaltenen Befug- nißes legal zu erklären, und hiebey wegen Erwir- kung einer höheren Geneh- migung eine Zeichnung des gewählten Meisterzei- chens den Hammer in Vorla- ge zu bringen. Zugleich wird den gepflogenen Ver- nehmungen gemäß die Äußerung über Einver- leibung der hier bestehen den Innung abverlangt. Nro. 4367. Sign. der kk Bezkshptm. Steyr mit dem Gesuche des Georg Atzlinger in Betreff der Schuhmacherwerkzeug Erzeu- gung. Von dieser Entscheidung ist
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