Da die gebothenen Strassenverbesserungen und die aus Strassenbauten entstehenden Privatbaulichkeiten von jedem Privat selbst zu bestreiten sind, so leistet der Stadtgemeinde auch für diese im Michaeler Pfarrhause gepflogenen Arbeiten keinen Ersatz, wovon Hr. Gutbrunner mittelst Rücklage dieser Rechnung verständiget wird. 4265. Polizeiamtsanzeige, daß der Lederermeister Jakob Bendik bei dem Bau seiner Trockenböden vom genehmigten Plane abgewichen sei. Unter Beziehung auf das Augenscheinprotokoll v. 16. Aug. 1852 und des gemeinderäthlichen Dekretes v. 1. Oktob. dess. Jahres N. 4343 ist dem Hrn. Lederermeister Bendik dekretaliter die Weisung zu ertheilen, daß er sich bei seinem Bau strenge an die Bewilligung und den genehmigten Bauplan zu halten u. im 1. Stockwerke die gegen die John'sche Nachbarseite angebrachten Bogenfenster alsogleich, und zwar längstens binnen 8 Tagen vom Tage der Zustellung zu vermauern habe. Die Kanzlei hat das Dekret ungesäumt zu besorgen, und Hr. John ist von dieser Anordnung rathschlägig zu verständigen. 4127. Konto vom Leop. Nußbaumer pr. 62 fl 16 1/2 xr C.M. für geleistetes städt. Fuhrwerk. Dem Kassaamte zur Zahlung pr. 62 fl 16 1/2 xr C.M:
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