Ratsprotokoll vom 26. September 1854

herablangen, daß a) von allen Verlaßenschaften der hier in Steyr Verstorbenen an den hiesigen Armenfond 1 % vom reinen Nachlaße, wie dieß namentlich in der Hauptstadt Wien der Fall ist abgeführt, u. b) daß bey Besitzanschreibungen auf hiesige Realitäten oder verkäuflichen Gewerben die Feuerlöschrequisiten Gebühren und Mousquettengelder entweder wie früher mit 5 fl 32 xr u. 1 fl 40 xr oder nach dem Beschluße des Gemeinderathes vom 20. Septbr. 1851 in 1/2 % des bekannt gegebenen Realitätenwerthes abgeheischt werden darf. Mit diesem Antrage sind sämmtl. Herrn Votanten einverstanden daher Beschluß per unanimia. Nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters Gaffl Amtmann M. Lechner Schriftführer Millner

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