Ratsprotokoll vom 26. September 1854

herablangen, daß a) von allen Verlaßenschaf- ten der hier in Steyr Ver- storbenen an den hiesigen Armenfond 1 % vom reinen Nachlaße, wie dieß nament- lich in der Hauptstadt Wien der Fall ist abgeführt, u. b) daß bey Besitzanschrei- bungen auf hiesige Rea- litäten oder verkäufli- chen Gewerben die Feuer- löschrequisiten Gebühren und Mousquettengelder entweder wie früher mit 5 fl 32 xr u. 1 fl 40 xr oder nach dem Beschluße des Gemeinderathes vom 20. Septbr. 1851 in 1/2 % des be- kannt gegebenen Realitä- tenwerthes abgeheischt werden darf. Mit diesem Antrage sind sämmtl. Herrn Votanten einverstanden daher Beschluß per unanimia. Nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters Gaffl Amtmann M. Lechner Schriftführer Millner

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2