Ratsprotokoll vom 26. September 1854

bühr mit 1/2 % von dem bekannt gegebenen Realitätenwerthe abzunehmen, wodurch sich der jährl. Ertrag derselben (500–600 fl ) polizeilich die Wagschale hielt, jedoch das obbenbemerkte grelle Mißverhältniß beseitiget ward. Wäre die Finanzlage der Stadtkaße in Folge ihren stets so bedeutenden Auslagen nicht in so kritischen Verhältnißen, daß sie diese früher und mit gutem Rechte bezogenen Feuerlöschrequisiten u. Mousquettengebühren leichter entbehren könnte, und wäre nun ferner der hiesige Armenfond in der Lage, in anderen Wegen den Nothleidenden eine größere Unterstützung und Betheilung zuwenden zu können, so würde man sicher vermeiden, diesfalls hohen Orts eine bittliche Vorstellung zu unterbreiten. Da aber dieses nicht der Fall ist, so stelle ich den Antrag daß sich im Wege der k.k. Bezks. Hptmschft. unter Anbug eines Rathsprotokolls Extractes bittlich verwundet werde, es wolle h. Orts gnädigst die Bewilligung

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