Verwaltungsjahr laut des Präliminars ungeachtet des bedeutenden Beitrages aus der Stadtkaßa wieder ein Abgang. In jeder Fabriksstadt u. so auch hier gibt es viele Arme, indem die Arbeiter durch frühzeitige Anstrengung ihrer Naturkräfte bald in Siechthum gerathen, u. der Unterstützung von Wohlthätigkeitsanstalten, hier dem Armenfonde zufallen. Es ist traurig, daß dieser gering dotirte Fond für seine Pfründner, die gewöhnlich an 500 sind, trotz der bedeutenden jährl. Auslage von circa 5000 fl C.M. für jeden einzelnen nur ein sehr Geringes leisten kann. Eine, wenn auch nicht weit ausgreifende Einnahme von beilich 1000 fl jährlich würde dem hiesigen Armenfonde zur besseren Betheilung seiner Pfründner dadurch geschehen, wenn hohen Ort gnädigst die Bewilligung ertheilt würde, daß von allen Verlaaften. der hier in Steyr Verstorbenen an den Armenfond 1 % abzuführen ist. Diese Einführung wäre durchaus nichts Neues; denn durch h. Hofdekr. v. 10. Augst. 1806 (dekr. der NÖ Landesregg. v. 6. Sept. 1806) ist von allen Verlaaften. in Wien welche 100 fl übersteigen, an den dortigen Armenfond 1/2 % abzuführen gewesen; und es ist die-
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