in der Vorstellung vom 24. 9ber 1853 an das h. Ministerium des Innern gebethen wurde, weil bezüglich dieser Veränderungsgebühren das a.h. Aerar als Bezugsberech- tigter eintrat, u. es nur der Billigkeit angemessen zu seyn erscheint, daß der neue Per- zipient dem früheren sein gegründetes Recht abzulösen hätte, und nachdem in dieser Beziehung auch der Stadtkom- mune Wien ein Kapital von zwey Millionen zuer- kannt worden ist, eine Begünsti- gung, die leider den l.f. Städten und Märkten im Lande OOe. in Folge der h. Ministerial-Ver- ordnung vom 4. Okt. 1849 betref- fend die Durchführung der Grundentlastung in OOe. nicht zu Theil wurde. Der eben jetzt wieder vorge- legte und bereits genehmigte Voranschlag der Stadtkommune weiset bey der größtmöglichsten Beschränkung aller Auslagen pro 1855 trotz der bey den Einnah- men schon zu gerechneten Anla- ge von 20 % auf den Steuergul- den einen unbedeckten Ab- gang nach von 2821 fl aber auch bey dem nur gering dotirten hiesigen Armenfonde ist nie ein Auslangen, und es zeigt sich auch für das kommende
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