in der Vorstellung vom 24. 9ber 1853 an das h. Ministerium des Innern gebethen wurde, weil bezüglich dieser Veränderungsgebühren das a.h. Aerar als Bezugsberechtigter eintrat, u. es nur der Billigkeit angemessen zu seyn erscheint, daß der neue Perzipient dem früheren sein gegründetes Recht abzulösen hätte, und nachdem in dieser Beziehung auch der Stadtkommune Wien ein Kapital von zwey Millionen zuerkannt worden ist, eine Begünstigung, die leider den l.f. Städten und Märkten im Lande OOe. in Folge der h. Ministerial-Verordnung vom 4. Okt. 1849 betreffend die Durchführung der Grundentlastung in OOe. nicht zu Theil wurde. Der eben jetzt wieder vorgelegte und bereits genehmigte Voranschlag der Stadtkommune weiset bey der größtmöglichsten Beschränkung aller Auslagen pro 1855 trotz der bey den Einnahmen schon zu gerechneten Anlage von 20 % auf den Steuergulden einen unbedeckten Abgang nach von 2821 fl aber auch bey dem nur gering dotirten hiesigen Armenfonde ist nie ein Auslangen, und es zeigt sich auch für das kommende
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2