Ratsprotokoll vom 26. September 1854

gefunden werden, ohne daß sich auch der Kassastand hierdurch gekräftiget hätte. Es ist eine allgemein bekannte u. hohen Orts stets gewürdigte Thatsache, daß es nicht leicht irgendwo eine kleine Stadt, wie Steyr geben wird, die in einem so ungünstigen Terrainverhältnisse liegt, daß sie außer 3 Hauptbrücken noch 14 kleinere Brücken und Stege, dan viele Uferschutzbauten, Kanäle u. Wasserschlachten erhalten muß, die bey den öfteren Hochwässern von den beiden Gebirgsflüssen Enns und Steyr so häufig beschädiget u. hinweggeführt werden, u. es ist somit leicht erklärlich, daß die Stadt einen Großtheil ihres jährl. Einkommens bloß für solche Bauten verwenden muß, die ohne Elementar Unfälle gewöhnlich zwischen 6000–9000 fl C.M. gebe, jährlich betragen, mit welchen Auslagen andere Städte in günstigeren Lagen zumeist gänzlich verschont sind. Die Stadt Commune würde den Verlust dieses seit Jahrhunderten bezogenen Freigeldes, das auch in der von der höchstseligen Kaiserin Maria Theresia eigens für die Stadt Steyr erlassenen Taxordnung vom Jahre 1754 namentlich bezeichnet ist, weniger fühlen, wenn ihr diese, u. zwar nur von Realbesitzern bezogenen Veränderungsgebühren gleich andern Dominien vom a.h. Aerar abgelöst worden wären, um welches

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