gefunden werden, ohne daß sich auch der Kassastand hierdurch gekräftiget hätte. Es ist eine allgemein bekannte u. hohen Orts stets gewürdigte Thatsache, daß es nicht leicht irgendwo eine kleine Stadt, wie Steyr geben wird, die in einem so ungünstigen Terrainverhältnisse liegt, daß sie außer 3 Hauptbrücken noch 14 kleinere Brücken und Stege, dan viele Uferschutzbauten, Kanäle u. Wasserschlachten erhalten muß, die bey den öfteren Hochwässern von den beiden Gebirgsflüssen Enns und Steyr so häufig beschä- diget u. hinweggeführt werden, u. es ist somit leicht erklärlich, daß die Stadt einen Großtheil ihres jährl. Einkommens bloß für solche Bauten verwenden muß, die ohne Elementar Unfälle gewöhn- lich zwischen 6000–9000 fl C.M. gebe, jähr- lich betragen, mit welchen Aus- lagen andere Städte in gün- stigeren Lagen zumeist gänz- lich verschont sind. Die Stadt Commune würde den Verlust dieses seit Jahrhunderten bezogenen Freigeldes, das auch in der von der höchstseligen Kaiserin Maria Theresia eigens für die Stadt Steyr erlassenen Taxordnung vom Jahre 1754 na- mentlich bezeichnet ist, weniger füh- len, wenn ihr diese, u. zwar nur von Realbesitzern bezogenen Veränderungsgebühren gleich an- dern Dominien vom a.h. Aerar ab- gelöst worden wären, um welches
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