Krankheits- und Begräbnißkosten pr. 2 fl 36 xr C.M. Die Armeninst. Rech.-Führung er- hält den Auftrag 2 fl 36 xr C.M. an die Gemeindevorstehung Neustift gegen Bescheinigung einzusenden. Zum Vertrage des Herrn Bgmstrs. Nro. 2769. Dekr. der k.k. Bezksptm. vom 12. Juny d.J. Z. 6472 mit der Ab- weisung bezüglich des gebe- thenen Fortbezuges oder Ab- lösung von den Veränderungs- gebühren. Vortrag Ungeachtet der wiederhohlten Vorstellung des Gemeinderathes und den Fortbezug oder Ablösung der Veränderungsgebühren, die bisher von der Stadtkommune be- zogen wurden, ist dieses Ansu- chen gemäß des so eben vorge- tragenen Intim. Dekretes vom h. k.k. Ministerium des Innern mit Er- laße v. 29. April d.J. Z. 10308 u. Er- öffnung Sr. Excellenz des Hrrn. Statthalters vom 2. Juny d.J. Z. 6593 mit Rücksicht auf den h. Mini- sterial Erlaß vom 11. Juny v.J. Z. 11460 zurückgewiesen worden. Diese Veränderungsgebühren haben in die Stadtkaßa jährl. circa 4000 fl C.M. eingetragen, die für den städtischen Haushalt verwendet worden sind, u. de- ren Quelle nun versiegt ist. Mit dieser Einnahme verbunden mit einer jährl. Umlage, die jedes- mal von ziemlicher Bedeutung war, konnte nur ein Auslangen
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