Krankheits- und Begräbnißkosten pr. 2 fl 36 xr C.M. Die Armeninst. Rech.-Führung erhält den Auftrag 2 fl 36 xr C.M. an die Gemeindevorstehung Neustift gegen Bescheinigung einzusenden. Zum Vertrage des Herrn Bgmstrs. Nro. 2769. Dekr. der k.k. Bezksptm. vom 12. Juny d.J. Z. 6472 mit der Abweisung bezüglich des gebethenen Fortbezuges oder Ablösung von den Veränderungsgebühren. Vortrag Ungeachtet der wiederhohlten Vorstellung des Gemeinderathes und den Fortbezug oder Ablösung der Veränderungsgebühren, die bisher von der Stadtkommune bezogen wurden, ist dieses Ansuchen gemäß des so eben vorgetragenen Intim. Dekretes vom h. k.k. Ministerium des Innern mit Erlaße v. 29. April d.J. Z. 10308 u. Eröffnung Sr. Excellenz des Hrrn. Statthalters vom 2. Juny d.J. Z. 6593 mit Rücksicht auf den h. Ministerial Erlaß vom 11. Juny v.J. Z. 11460 zurückgewiesen worden. Diese Veränderungsgebühren haben in die Stadtkaßa jährl. circa 4000 fl C.M. eingetragen, die für den städtischen Haushalt verwendet worden sind, u. deren Quelle nun versiegt ist. Mit dieser Einnahme verbunden mit einer jährl. Umlage, die jedesmal von ziemlicher Bedeutung war, konnte nur ein Auslangen
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