Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 26. September 1854 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Sitzungs-Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 26. September 1854. Unter dem Vorsitze des Herrn Bgmstrs. Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Nutzinger, Wittigschlager, v. Koller, Eysn, Stigler, Schwingenschuß, Krenklmüller, Ant. Haller, Vögerl, Vogl, Lechner, Edelbauer, Millner. Abwesende Die Hrn. Gemeinderäthe: Anton u. Michael Heindl, Roman v. Jäger, Joh. Seidl, Mich. Haratzmüller, Woisetschläger. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 19. d.M. wurde vorgelesen und angenommen: III. Section 4273. Konto v. Stiaßny über Buchbinder- arbeiten pr. 56 fl 15 xr C.M. Dem Kassaamte zur Zahlung. 4237. Josef Hölzl um Anweisung einer Belohnung für gemachten Feuer- lärm. Wird dem Bittsteller 1 fl C.M. beim Kassa- amte zur Zahlung angewiesen. IV. Section 4287. Konto v. Steinmetz Radermayr pr. 48 fl C.M. über 12 St. Stiegenstuffen. Dem Kassaamte zur Zahlung mit 48 fl C.M. 4306. Wochenliste vom Gutbrunner dto. 15. Mai 1854 über vorgenommene Repa- raturen im Vorhause des Pfarr- hofsgebäudes St. Michael im Monate Oktober 1853.
Sitzungs-Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 26. September 1854. Unter dem Vorsitze des Herrn Bgmstrs. Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Nutzinger, Wittigschlager, v. Koller, Eysn, Stigler, Schwingenschuß, Krenklmüller, Ant. Haller, Vögerl, Vogl, Lechner, Edelbauer, Millner. Abwesende Die Hrn. Gemeinderäthe: Anton u. Michael Heindl, Roman v. Jäger, Joh. Seidl, Mich. Haratzmüller, Woisetschläger. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 19. d.M. wurde vorgelesen und angenommen: III. Section 4273. Konto v. Stiaßny über Buchbinderarbeiten pr. 56 fl 15 xr C.M. Dem Kassaamte zur Zahlung. 4237. Josef Hölzl um Anweisung einer Belohnung für gemachten Feuerlärm. Wird dem Bittsteller 1 fl C.M. beim Kassaamte zur Zahlung angewiesen. IV. Section 4287. Konto v. Steinmetz Radermayr pr. 48 fl C.M. über 12 St. Stiegenstuffen. Dem Kassaamte zur Zahlung mit 48 fl C.M. 4306. Wochenliste vom Gutbrunner dto. 15. Mai 1854 über vorgenommene Reparaturen im Vorhause des Pfarrhofsgebäudes St. Michael im Monate Oktober 1853.
Da die gebothenen Strassenverbesserungen und die aus Strassenbauten entstehenden Privatbaulichkeiten von jedem Privat selbst zu bestreiten sind, so leistet der Stadtgemeinde auch für diese im Michaeler Pfarrhause gepflogenen Arbeiten keinen Ersatz, wovon Hr. Gutbrunner mittelst Rücklage dieser Rechnung verständiget wird. 4265. Polizeiamtsanzeige, daß der Lederermeister Jakob Bendik bei dem Bau seiner Trockenböden vom genehmigten Plane abgewichen sei. Unter Beziehung auf das Augenscheinprotokoll v. 16. Aug. 1852 und des gemeinderäthlichen Dekretes v. 1. Oktob. dess. Jahres N. 4343 ist dem Hrn. Lederermeister Bendik dekretaliter die Weisung zu ertheilen, daß er sich bei seinem Bau strenge an die Bewilligung und den genehmigten Bauplan zu halten u. im 1. Stockwerke die gegen die John'sche Nachbarseite angebrachten Bogenfenster alsogleich, und zwar längstens binnen 8 Tagen vom Tage der Zustellung zu vermauern habe. Die Kanzlei hat das Dekret ungesäumt zu besorgen, und Hr. John ist von dieser Anordnung rathschlägig zu verständigen. 4127. Konto vom Leop. Nußbaumer pr. 62 fl 16 1/2 xr C.M. für geleistetes städt. Fuhrwerk. Dem Kassaamte zur Zahlung pr. 62 fl 16 1/2 xr C.M:
Da die gebothenen Strassenverbesse- rungen und die aus Strassenbauten entstehenden Privatbaulichkeiten von jedem Privat selbst zu bestrei- ten sind, so leistet der Stadtgemein- de auch für diese im Michaeler Pfarrhause gepflogenen Arbeiten keinen Ersatz, wovon Hr. Gutbrun- ner mittelst Rücklage dieser Rech- nung verständiget wird. 4265. Polizeiamtsanzeige, daß der Le- derermeister Jakob Bendik bei dem Bau seiner Trockenböden vom genehmigten Plane abgewichen sei. Unter Beziehung auf das Augenschein- protokoll v. 16. Aug. 1852 und des ge- meinderäthlichen Dekretes v. 1. Oktob. dess. Jahres N. 4343 ist dem Hrn. Lede- rermeister Bendik dekretaliter die Weisung zu ertheilen, daß er sich bei seinem Bau strenge an die Bewilligung und den genehmigten Bauplan zu halten u. im 1. Stockwerke die gegen die John'sche Nachbarseite angebrachten Bogenfenster alsogleich, und zwar längstens binnen 8 Tagen vom Tage der Zustellung zu vermauern habe. Die Kanzlei hat das Dekret ungesäumt zu besorgen, und Hr. John ist von dieser Anordnung rathschlägig zu verständigen. 4127. Konto vom Leop. Nußbaumer pr. 62 fl 16 1/2 xr C.M. für geleistetes städt. Fuhrwerk. Dem Kassaamte zur Zahlung pr. 62 fl 16 1/2 xr C.M:
4297. Augenscheins Coõnsprotokoll wegen Herstellung des Fluders an der Wasserdruckmaschine. Die Hrn. Wittigschlager u. Millner haben diesen Bau so wie die bereits unterm 19. d.M. angeordnete Repa- ratur in eigener Regie auf Wochen- listen unverzüglich vorzunehmen, und ist Ersteren der Auftrag durch Zustellung des Aktes zu geben. 4258. Protokoll mit Adalbert Staudinger wegen Antragung einer Reallast auf seinem Gartengrunde an der Promenade bezüglich des Ausflusses der Kloaken u. des Uiberwassers vom Excölestinergebäudes. Hrn. Schiefermayr um Berichterstattung auf Grund der früheren Akten. V. Section 4056. 3819. Protokoll ad N. 3398 über das Ge- werbsverleihungsgesuch des Josef Pöltl. Erledigen sich den ad Nr. 3398 hinaus- zugebenden Vorbescheid. Hr. Bittsteller hat vorerst dieses Gesuch mit der Nachweisung der er- wirkten Besitzanschreibung auf das in Rede stehende Haus No. 69 in der Stadt zu ergänzen.
4297. Augenscheins Coõnsprotokoll wegen Herstellung des Fluders an der Wasserdruckmaschine. Die Hrn. Wittigschlager u. Millner haben diesen Bau so wie die bereits unterm 19. d.M. angeordnete Reparatur in eigener Regie auf Wochenlisten unverzüglich vorzunehmen, und ist Ersteren der Auftrag durch Zustellung des Aktes zu geben. 4258. Protokoll mit Adalbert Staudinger wegen Antragung einer Reallast auf seinem Gartengrunde an der Promenade bezüglich des Ausflusses der Kloaken u. des Uiberwassers vom Excölestinergebäudes. Hrn. Schiefermayr um Berichterstattung auf Grund der früheren Akten. V. Section 4056. 3819. Protokoll ad N. 3398 über das Gewerbsverleihungsgesuch des Josef Pöltl. Erledigen sich den ad Nr. 3398 hinauszugebenden Vorbescheid. Hr. Bittsteller hat vorerst dieses Gesuch mit der Nachweisung der erwirkten Besitzanschreibung auf das in Rede stehende Haus No. 69 in der Stadt zu ergänzen.
4103. Dekr. der k.k. Bez. Hptschaft. v. 24. Aug. 1854 Z. 9609 bezüglich der Beschwerde des Messerergesellen Ignaz Rath wegen Verwerfung seiner Wahl als Fürgeselle. Von diesem h. Erlasse sind die Vorsteher des Messererhandwerkes mit der Weisung zur Darnachachtung u. Anzeige des stattgehabten Vollzugs zur weiteren Berichtserstattung, und der gegenwärtige Fürgeselle der Messerergesellen-Bruderschaft mit dem Auftrage zur Befolgung der h. Aufträge mittelst Intim. Dekreten zu verständigen. 4057. Indorsat der k.k. Bez. Hptschaft. v. 2. Sept. 1854 Z. 9185 mit dem Rekurse des Franz Friedrich zur Berichtserstattung. Vorläufig dem Vollzugsbureau zur Erhebung und Einleitung der Amtshandlung wegen der Angabe des Rekurrenten über den unbesteuerten Branntweinschank des Silvest. Huber. Nach Vorlage dieses dem Referenten zur Berichtserstattung. 4130. Anzeige der Elisabeth Haller über die Ausübung der Endschuhmacherei. Diese Anzeige wird zur Nachricht genommen u. der löbl. k.k. Bez. Hptsch. wegen Erlangung des Erwerbsteuerscheines vorgelegt. 4144. Note der k.k. Bez. Hptschft. v. 31. Aug d.J. Z. 8484 wegen Einvernehmung des Schermessererhandwerks über das Meisterzeichen des Bened. Glinz. Dem Vollzugsbureau zur Vernehmung wie anbefohlen gegen Wiedervorlage.
4103. Dekr. der k.k. Bez. Hptschaft. v. 24. Aug. 1854 Z. 9609 bezüglich der Be- schwerde des Messerergesellen Ignaz Rath wegen Verwerfung seiner Wahl als Fürgeselle. Von diesem h. Erlasse sind die Vorste- her des Messererhandwerkes mit der Weisung zur Darnachachtung u. Anzeige des stattgehabten Vollzugs zur weiteren Berichtserstattung, und der gegenwärtige Fürgeselle der Messerergesellen-Bruderschaft mit dem Auftrage zur Befolgung der h. Aufträge mittelst Intim. Dekreten zu verständigen. 4057. Indorsat der k.k. Bez. Hptschaft. v. 2. Sept. 1854 Z. 9185 mit dem Rekurse des Franz Friedrich zur Berichtserstattung. Vorläufig dem Vollzugsbureau zur Erhebung und Einleitung der Amts- handlung wegen der Angabe des Re- kurrenten über den unbesteuerten Branntweinschank des Silvest. Huber. Nach Vorlage dieses dem Referenten zur Berichtserstattung. 4130. Anzeige der Elisabeth Haller über die Ausübung der Endschuhmacherei. Diese Anzeige wird zur Nachricht ge- nommen u. der löbl. k.k. Bez. Hptsch. wegen Erlangung des Erwerbsteuer- scheines vorgelegt. 4144. Note der k.k. Bez. Hptschft. v. 31. Aug d.J. Z. 8484 wegen Einvernehmung des Scher- messererhandwerks über das Meister- zeichen des Bened. Glinz. Dem Vollzugsbureau zur Vernehmung wie anbefohlen gegen Wiedervorlage.
4146. Note der k.k. Bez. Hptschft. v. 11. Sept. 1854 Z. 8847 wegen Vorlage der Bezugsakten über das Gewerbs- verleihungsgesuch des Benedikt Glinz. Dem Vollzugsbureau mit der Weisung die bezüglichen Vorverhandlungen un- ter Beigabe eines Aktenextraktes der k.k. Bez. Hptsch. sammt dem Communica- te mit Bericht vorzulegen. 4147. Dekr. der k.k. Bez. Hptsch. v. 9. Sept. 1854 Z. 10181 mit der Verständigung, daß den Erwerbst. Minderungsgesuchen der Ahlschschmiede Math. Stiel, Johann Kolm und Filipp Mühlberger a pr. 5 fl keine Folge gegeben wurde. Von dieser h. Entscheidung sind die Interessen- ten unter Rückschluß ihrer Erwerbsteuer- scheine mit Intim. Dekreten zu verständigen. 4151. Indors. der k.k. Bez. Hptschft. v. 2. Sept. d.J. Z. 9975 mit dem abgewiesenen Rekurse der Maria Brunner pcto gebethenen Betrieb des Viktualienhandels. Die Parthei, wie angedeutet mit Intim.- dekret zu verständigen. 4202. Vernehmungsprotokoll mit den Vorste- hern der Schuhmacherinnung über das Erwerbst. Minderungsgesuch des Thomas Frank. Berichtlich der k.k. Bez. Hptschft. vorzu- legen. 4211. Vernehmungsprotokoll mit Alois Dechants- reiter u. den hiesigen Uhrmachern bezüg- lich des vom ersteren eingebrachten Re- kurses wegen verweigerten Uhrmacher- befugnisses. Mit den Communicaten der k.k. Bez. Hptschft. berichtlich rückzuschließen.
4146. Note der k.k. Bez. Hptschft. v. 11. Sept. 1854 Z. 8847 wegen Vorlage der Bezugsakten über das Gewerbsverleihungsgesuch des Benedikt Glinz. Dem Vollzugsbureau mit der Weisung die bezüglichen Vorverhandlungen unter Beigabe eines Aktenextraktes der k.k. Bez. Hptsch. sammt dem Communicate mit Bericht vorzulegen. 4147. Dekr. der k.k. Bez. Hptsch. v. 9. Sept. 1854 Z. 10181 mit der Verständigung, daß den Erwerbst. Minderungsgesuchen der Ahlschschmiede Math. Stiel, Johann Kolm und Filipp Mühlberger a pr. 5 fl keine Folge gegeben wurde. Von dieser h. Entscheidung sind die Interessenten unter Rückschluß ihrer Erwerbsteuerscheine mit Intim. Dekreten zu verständigen. 4151. Indors. der k.k. Bez. Hptschft. v. 2. Sept. d.J. Z. 9975 mit dem abgewiesenen Rekurse der Maria Brunner pcto gebethenen Betrieb des Viktualienhandels. Die Parthei, wie angedeutet mit Intim.- dekret zu verständigen. 4202. Vernehmungsprotokoll mit den Vorstehern der Schuhmacherinnung über das Erwerbst. Minderungsgesuch des Thomas Frank. Berichtlich der k.k. Bez. Hptschft. vorzulegen. 4211. Vernehmungsprotokoll mit Alois Dechantsreiter u. den hiesigen Uhrmachern bezüglich des vom ersteren eingebrachten Rekurses wegen verweigerten Uhrmacherbefugnisses. Mit den Communicaten der k.k. Bez. Hptschft. berichtlich rückzuschließen.
4212. Vernehmungsprotokoll mit dem Vorsteher der Tischlerinnung über das Erwerbst. Minderungsgesuch des Anton Falk. Das Communicat an die k.k. Bez. Hptschft. mit Bericht vorzulegen. 4216. Vernehmungsprotokoll mit Thom. Mitterschiffthaler über die Beschwerde der Schuhmacher-Innung pcto widerrechtl. Handel mit Schuhen. Erledigt durch die Hinausgabe des Dekretes ad Nr. 3783 an Thomas Mitterschiffthaler des Inhaltes, daß er in Ermanglung einer beglaubigten Nachweisung der Bevollmächtigung durch Frau Anna Öker oder des Besitzes eines Hausirpasses nicht berechtiget sei, Schuhe zum Verkaufe auszubiethen, dieser Vorgang vielmehr als eine Gewerbsstörung nach den bestehenden Gesetzen über die von der Schuhmacherinnung eingebrachte Beschwerde mit dem Beisatze verwarnet werde, daß bei Zuwiderhandeln und Konstatirung dieses fortgesetzten Betriebes mit einer Geldstrafe zum Besten des Armenfondes unnachsichtlich vorgegangen würde. Hievon sind auch die Vorsteher des Schuhmacherhandwerkes auf Rubrum zu verständigen. 4218. Protokoll über die Erhebungen in Betreff der Beschwerde der Schuhmacher Innung pcto Gewerbsstörung von Seite des Adam Schwarz. Ist früher noch Adam Schwarz zu vernehmen. 4225. Anzeige der Endschuherzeugung von Seite der Zäzilia Aigner, wohnhaft in der Stadt No. 112. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft und der k.k. Bez. Hptschft. wegen Ausstellung des ErwerbScheines vorgelegt.
4212. Vernehmungsprotokoll mit dem Vorsteher der Tischlerinnung über das Erwerbst. Minderungsgesuch des Anton Falk. Das Communicat an die k.k. Bez. Hptschft. mit Bericht vorzulegen. 4216. Vernehmungsprotokoll mit Thom. Mitter- schiffthaler über die Beschwerde der Schuhmacher-Innung pcto widerrechtl. Handel mit Schuhen. Erledigt durch die Hinausgabe des Dekre- tes ad Nr. 3783 an Thomas Mitterschiff- thaler des Inhaltes, daß er in Ermang- lung einer beglaubigten Nachweisung der Bevollmächtigung durch Frau Anna Öker oder des Besitzes eines Hausir- passes nicht berechtiget sei, Schuhe zum Verkaufe auszubiethen, dieser Vorgang vielmehr als eine Gewerbsstörung nach den bestehenden Gesetzen über die von der Schuhmacherinnung eingebrachte Beschwerde mit dem Beisatze ver- warnet werde, daß bei Zuwiderhan- deln und Konstatirung dieses fort- gesetzten Betriebes mit einer Geld- strafe zum Besten des Armenfondes unnachsichtlich vorgegangen würde. Hievon sind auch die Vorsteher des Schuh- macherhandwerkes auf Rubrum zu verständigen. 4218. Protokoll über die Erhebungen in Betreff der Beschwerde der Schuhmacher Innung pcto Gewerbsstörung von Seite des Adam Schwarz. Ist früher noch Adam Schwarz zu vernehmen. 4225. Anzeige der Endschuherzeugung von Seite der Zäzilia Aigner, wohnhaft in der Stadt No. 112. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft und der k.k. Bez. Hptschft. wegen Ausstellung des Erwerb- Scheines vorgelegt.
4229. Vernehmung der Wirthskommune u. der Viertelmeister über das Gesuch des Georg Forster um Verleihung einer personellen Wirthsgerechtsame. Erledigt durch den ad No. 3742 hinaus- zugebenden Bescheid: Wird Ihnen, Herr Georg Forsten in Folge der gepflogenen Vernehmungen der Viertelmeister und Vorsteher der Wirths- kommunität das gebethene Befugniß einer persönlichen Schankgerechtsame mit dem Standorte in der Vorstadt Wieserfeld Hs. No. 310 gegen genaue Einhaltung der polizeilichen Vorschriften mit dem Beifü- gen verliehen, daß Sie ihre wohlbegrün- dete Erwerbsteuererklärung zum Behufe der Erlangung des Steuerscheines hieramts zu überreichen haben, u. hierdurch keineswegs die Aufnahme in den Gemeindeverband noch das Bür- gerrecht den Stadt Steyr erwerben. Hievon sind die Vorsteher der Wirths- kommune und das Polizeiamt rathschlägig zu verständigen. 3756. Anzeige des Simon Pölzl über den Betrieb der freien Beschäftigung der Nadlerei. Da die Nadlergewerbe nach der h. Reggsverord. v. 29. Sept. 1839 Z. 18856 zu den freien Beschäftigungen gehören, so wird diese Anzeige über die Aus- übung derselben an dem bezeichneten Standorte zur Wissenschaft genommen, und unter Einem der löbl. k.k. Bez. Hptsch. wegen Erlangung des Erwerbst.- Scheines vorgelegt. Die Beilagen folgen. 4234. Vernehmungsprotokoll mit Reitmayr u. Landerl über das Erwerbst.-Minde- rungsgesuch des Anton Perzinelly. Sammt Communicat der k.k. Bez. Hptsch. vorzulegen.
4229. Vernehmung der Wirthskommune u. der Viertelmeister über das Gesuch des Georg Forster um Verleihung einer personellen Wirthsgerechtsame. Erledigt durch den ad No. 3742 hinauszugebenden Bescheid: Wird Ihnen, Herr Georg Forsten in Folge der gepflogenen Vernehmungen der Viertelmeister und Vorsteher der Wirthskommunität das gebethene Befugniß einer persönlichen Schankgerechtsame mit dem Standorte in der Vorstadt Wieserfeld Hs. No. 310 gegen genaue Einhaltung der polizeilichen Vorschriften mit dem Beifügen verliehen, daß Sie ihre wohlbegründete Erwerbsteuererklärung zum Behufe der Erlangung des Steuerscheines hieramts zu überreichen haben, u. hierdurch keineswegs die Aufnahme in den Gemeindeverband noch das Bürgerrecht den Stadt Steyr erwerben. Hievon sind die Vorsteher der Wirthskommune und das Polizeiamt rathschlägig zu verständigen. 3756. Anzeige des Simon Pölzl über den Betrieb der freien Beschäftigung der Nadlerei. Da die Nadlergewerbe nach der h. Reggsverord. v. 29. Sept. 1839 Z. 18856 zu den freien Beschäftigungen gehören, so wird diese Anzeige über die Ausübung derselben an dem bezeichneten Standorte zur Wissenschaft genommen, und unter Einem der löbl. k.k. Bez. Hptsch. wegen Erlangung des Erwerbst.- Scheines vorgelegt. Die Beilagen folgen. 4234. Vernehmungsprotokoll mit Reitmayr u. Landerl über das Erwerbst.-Minderungsgesuch des Anton Perzinelly. Sammt Communicat der k.k. Bez. Hptsch. vorzulegen.
4234. Protokoll mit J. Reitmayr u. L. Landerl in Betreff der Maschinnägelerzeugung des Leopold Dauberger. Ist ad No. 3646 folgender Bescheid hinauszugeben und das Polizeiamt auf Rubrum zu verständigen. Gleichzeitig wird der Akt der k.k. Bez. Hptsch. berichtlich vorgelegt. Bescheid Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen und unter Einem der k.k. Bez. Hptsch. wegen Erlangung des Erwerbst. Scheines vorgelegt. Zugleich wird Ihnen erinnert, daß Sie sich als Fremder stets mit dem erforderlichen Heimathsscheine zu versehen haben. 4244. Erwerbsteuerminderungsgesuch des bürgerl. Messerermeisters Josef Baumgartner im Wieserfelde. Hierüber sind die Hrn. Vorsteher des Handwerkes einzuvernehmen. 4257. Leopold Kammerhofer und Lambert Schmidbaur um Bestätigung, daß der Besitz des grundbücherl. Öbstlergewerbes die einem Viktualienhändler zustehenden Verschleißrechte genießt. Ich nehme keinen Anstand zu bestätigen, daß der Besitz des nachgewiesenen grundbücherl.
4234. Protokoll mit J. Reitmayr u. L. Landerl in Betreff der Ma- schinnägelerzeugung des Leopold Dauberger. Ist ad No. 3646 folgender Bescheid hinauszugeben und das Polizeiamt auf Rubrum zu verständigen. Gleichzeitig wird der Akt der k.k. Bez. Hptsch. berichtlich vorgelegt. Bescheid Diese Anzeige wird zur Wissen- schaft genommen und unter Einem der k.k. Bez. Hptsch. wegen Erlan- gung des Erwerbst. Scheines vorge- legt. Zugleich wird Ihnen erinnert, daß Sie sich als Fremder stets mit dem erforderlichen Heimaths- scheine zu versehen haben. 4244. Erwerbsteuerminderungsgesuch des bürgerl. Messerermeisters Josef Baumgartner im Wieserfelde. Hierüber sind die Hrn. Vorste- her des Handwerkes einzuver- nehmen. 4257. Leopold Kammerhofer und Lambert Schmidbaur um Bestätigung, daß der Besitz des grundbücherl. Öbstlergewerbes die einem Viktualienhändler zustehenden Verschleißrechte genießt. Ich nehme keinen Anstand zu bestätigen, daß der Besitz des nachgewiesenen grundbücherl.
Öbstlergewerbes dem rechtmässigen Eigenthümer unter genauer Befol- gung der Markt- u. Polizeivor- schriften die einem Viktualien- händler zustehenden Verschleiß- rechte sichere. VI. Section 4152. Dekr. der k.k. Bez. Hptschft. v. 4. Sept. 1854 Z. 10019 wegen sogleicher Einzahlung der bei der Vorstadtpfarrkirche St. Michael noch haftenden Rechnungser- sätze pr. 3 fl 38 2/4 xr. Dem Hrn. Ritter Schiefermayr zur angeordneten Einhebung und belegten Nachweisung in der vor- gezeichneten Frist. 4268. Dekret der k.k. Bez. Hptschft. vom 15. Sept. 1854 Z. 10433 mit dem Majestätsgesuche des Josef Blümel- huber, Inwohner im Ort um eine Unterstützung. Dieses Gesuch und der hierauf be- zügliche Auftrag ist bei der näch- sten Armensitzung vorzulegen u. hierbei durch die Armenvater zu konstatiren ob Blümelhuber einer Pfründe oder einer Betheilung aus dem Armenfonde würdig sei. 4279. Schreiben von der Gemeindevor- stehung Neustift v. 20. Sept. 1854 Z. um Einsendung der für Mathias Waldi dort auferlaufenen
Öbstlergewerbes dem rechtmässigen Eigenthümer unter genauer Befolgung der Markt- u. Polizeivorschriften die einem Viktualienhändler zustehenden Verschleißrechte sichere. VI. Section 4152. Dekr. der k.k. Bez. Hptschft. v. 4. Sept. 1854 Z. 10019 wegen sogleicher Einzahlung der bei der Vorstadtpfarrkirche St. Michael noch haftenden Rechnungsersätze pr. 3 fl 38 2/4 xr. Dem Hrn. Ritter Schiefermayr zur angeordneten Einhebung und belegten Nachweisung in der vorgezeichneten Frist. 4268. Dekret der k.k. Bez. Hptschft. vom 15. Sept. 1854 Z. 10433 mit dem Majestätsgesuche des Josef Blümelhuber, Inwohner im Ort um eine Unterstützung. Dieses Gesuch und der hierauf bezügliche Auftrag ist bei der nächsten Armensitzung vorzulegen u. hierbei durch die Armenvater zu konstatiren ob Blümelhuber einer Pfründe oder einer Betheilung aus dem Armenfonde würdig sei. 4279. Schreiben von der Gemeindevorstehung Neustift v. 20. Sept. 1854 Z. um Einsendung der für Mathias Waldi dort auferlaufenen
Krankheits- und Begräbnißkosten pr. 2 fl 36 xr C.M. Die Armeninst. Rech.-Führung erhält den Auftrag 2 fl 36 xr C.M. an die Gemeindevorstehung Neustift gegen Bescheinigung einzusenden. Zum Vertrage des Herrn Bgmstrs. Nro. 2769. Dekr. der k.k. Bezksptm. vom 12. Juny d.J. Z. 6472 mit der Abweisung bezüglich des gebethenen Fortbezuges oder Ablösung von den Veränderungsgebühren. Vortrag Ungeachtet der wiederhohlten Vorstellung des Gemeinderathes und den Fortbezug oder Ablösung der Veränderungsgebühren, die bisher von der Stadtkommune bezogen wurden, ist dieses Ansuchen gemäß des so eben vorgetragenen Intim. Dekretes vom h. k.k. Ministerium des Innern mit Erlaße v. 29. April d.J. Z. 10308 u. Eröffnung Sr. Excellenz des Hrrn. Statthalters vom 2. Juny d.J. Z. 6593 mit Rücksicht auf den h. Ministerial Erlaß vom 11. Juny v.J. Z. 11460 zurückgewiesen worden. Diese Veränderungsgebühren haben in die Stadtkaßa jährl. circa 4000 fl C.M. eingetragen, die für den städtischen Haushalt verwendet worden sind, u. deren Quelle nun versiegt ist. Mit dieser Einnahme verbunden mit einer jährl. Umlage, die jedesmal von ziemlicher Bedeutung war, konnte nur ein Auslangen
Krankheits- und Begräbnißkosten pr. 2 fl 36 xr C.M. Die Armeninst. Rech.-Führung er- hält den Auftrag 2 fl 36 xr C.M. an die Gemeindevorstehung Neustift gegen Bescheinigung einzusenden. Zum Vertrage des Herrn Bgmstrs. Nro. 2769. Dekr. der k.k. Bezksptm. vom 12. Juny d.J. Z. 6472 mit der Ab- weisung bezüglich des gebe- thenen Fortbezuges oder Ab- lösung von den Veränderungs- gebühren. Vortrag Ungeachtet der wiederhohlten Vorstellung des Gemeinderathes und den Fortbezug oder Ablösung der Veränderungsgebühren, die bisher von der Stadtkommune be- zogen wurden, ist dieses Ansu- chen gemäß des so eben vorge- tragenen Intim. Dekretes vom h. k.k. Ministerium des Innern mit Er- laße v. 29. April d.J. Z. 10308 u. Er- öffnung Sr. Excellenz des Hrrn. Statthalters vom 2. Juny d.J. Z. 6593 mit Rücksicht auf den h. Mini- sterial Erlaß vom 11. Juny v.J. Z. 11460 zurückgewiesen worden. Diese Veränderungsgebühren haben in die Stadtkaßa jährl. circa 4000 fl C.M. eingetragen, die für den städtischen Haushalt verwendet worden sind, u. de- ren Quelle nun versiegt ist. Mit dieser Einnahme verbunden mit einer jährl. Umlage, die jedes- mal von ziemlicher Bedeutung war, konnte nur ein Auslangen
gefunden werden, ohne daß sich auch der Kassastand hierdurch gekräftiget hätte. Es ist eine allgemein bekannte u. hohen Orts stets gewürdigte Thatsache, daß es nicht leicht irgendwo eine kleine Stadt, wie Steyr geben wird, die in einem so ungünstigen Terrainverhältnisse liegt, daß sie außer 3 Hauptbrücken noch 14 kleinere Brücken und Stege, dan viele Uferschutzbauten, Kanäle u. Wasserschlachten erhalten muß, die bey den öfteren Hochwässern von den beiden Gebirgsflüssen Enns und Steyr so häufig beschä- diget u. hinweggeführt werden, u. es ist somit leicht erklärlich, daß die Stadt einen Großtheil ihres jährl. Einkommens bloß für solche Bauten verwenden muß, die ohne Elementar Unfälle gewöhn- lich zwischen 6000–9000 fl C.M. gebe, jähr- lich betragen, mit welchen Aus- lagen andere Städte in gün- stigeren Lagen zumeist gänz- lich verschont sind. Die Stadt Commune würde den Verlust dieses seit Jahrhunderten bezogenen Freigeldes, das auch in der von der höchstseligen Kaiserin Maria Theresia eigens für die Stadt Steyr erlassenen Taxordnung vom Jahre 1754 na- mentlich bezeichnet ist, weniger füh- len, wenn ihr diese, u. zwar nur von Realbesitzern bezogenen Veränderungsgebühren gleich an- dern Dominien vom a.h. Aerar ab- gelöst worden wären, um welches
gefunden werden, ohne daß sich auch der Kassastand hierdurch gekräftiget hätte. Es ist eine allgemein bekannte u. hohen Orts stets gewürdigte Thatsache, daß es nicht leicht irgendwo eine kleine Stadt, wie Steyr geben wird, die in einem so ungünstigen Terrainverhältnisse liegt, daß sie außer 3 Hauptbrücken noch 14 kleinere Brücken und Stege, dan viele Uferschutzbauten, Kanäle u. Wasserschlachten erhalten muß, die bey den öfteren Hochwässern von den beiden Gebirgsflüssen Enns und Steyr so häufig beschädiget u. hinweggeführt werden, u. es ist somit leicht erklärlich, daß die Stadt einen Großtheil ihres jährl. Einkommens bloß für solche Bauten verwenden muß, die ohne Elementar Unfälle gewöhnlich zwischen 6000–9000 fl C.M. gebe, jährlich betragen, mit welchen Auslagen andere Städte in günstigeren Lagen zumeist gänzlich verschont sind. Die Stadt Commune würde den Verlust dieses seit Jahrhunderten bezogenen Freigeldes, das auch in der von der höchstseligen Kaiserin Maria Theresia eigens für die Stadt Steyr erlassenen Taxordnung vom Jahre 1754 namentlich bezeichnet ist, weniger fühlen, wenn ihr diese, u. zwar nur von Realbesitzern bezogenen Veränderungsgebühren gleich andern Dominien vom a.h. Aerar abgelöst worden wären, um welches
in der Vorstellung vom 24. 9ber 1853 an das h. Ministerium des Innern gebethen wurde, weil bezüglich dieser Veränderungsgebühren das a.h. Aerar als Bezugsberechtigter eintrat, u. es nur der Billigkeit angemessen zu seyn erscheint, daß der neue Perzipient dem früheren sein gegründetes Recht abzulösen hätte, und nachdem in dieser Beziehung auch der Stadtkommune Wien ein Kapital von zwey Millionen zuerkannt worden ist, eine Begünstigung, die leider den l.f. Städten und Märkten im Lande OOe. in Folge der h. Ministerial-Verordnung vom 4. Okt. 1849 betreffend die Durchführung der Grundentlastung in OOe. nicht zu Theil wurde. Der eben jetzt wieder vorgelegte und bereits genehmigte Voranschlag der Stadtkommune weiset bey der größtmöglichsten Beschränkung aller Auslagen pro 1855 trotz der bey den Einnahmen schon zu gerechneten Anlage von 20 % auf den Steuergulden einen unbedeckten Abgang nach von 2821 fl aber auch bey dem nur gering dotirten hiesigen Armenfonde ist nie ein Auslangen, und es zeigt sich auch für das kommende
in der Vorstellung vom 24. 9ber 1853 an das h. Ministerium des Innern gebethen wurde, weil bezüglich dieser Veränderungsgebühren das a.h. Aerar als Bezugsberech- tigter eintrat, u. es nur der Billigkeit angemessen zu seyn erscheint, daß der neue Per- zipient dem früheren sein gegründetes Recht abzulösen hätte, und nachdem in dieser Beziehung auch der Stadtkom- mune Wien ein Kapital von zwey Millionen zuer- kannt worden ist, eine Begünsti- gung, die leider den l.f. Städten und Märkten im Lande OOe. in Folge der h. Ministerial-Ver- ordnung vom 4. Okt. 1849 betref- fend die Durchführung der Grundentlastung in OOe. nicht zu Theil wurde. Der eben jetzt wieder vorge- legte und bereits genehmigte Voranschlag der Stadtkommune weiset bey der größtmöglichsten Beschränkung aller Auslagen pro 1855 trotz der bey den Einnah- men schon zu gerechneten Anla- ge von 20 % auf den Steuergul- den einen unbedeckten Ab- gang nach von 2821 fl aber auch bey dem nur gering dotirten hiesigen Armenfonde ist nie ein Auslangen, und es zeigt sich auch für das kommende
Verwaltungsjahr laut des Präliminars ungeachtet des bedeutenden Beitrages aus der Stadtkaßa wieder ein Ab- gang. In jeder Fabriksstadt u. so auch hier gibt es viele Arme, indem die Arbeiter durch frühzeitige Anstrengung ihrer Naturkräf- te bald in Siechthum gerathen, u. der Unterstützung von Wohl- thätigkeitsanstalten, hier dem Armenfonde zufallen. Es ist traurig, daß dieser gering dotirte Fond für seine Pfründ- ner, die gewöhnlich an 500 sind, trotz der bedeutenden jährl. Auslage von circa 5000 fl C.M. für jeden einzelnen nur ein sehr Geringes leisten kann. Eine, wenn auch nicht weit aus- greifende Einnahme von bei- lich 1000 fl jährlich würde dem hiesigen Armenfonde zur bes- seren Betheilung seiner Pfründner dadurch geschehen, wenn hohen Ort gnädigst die Bewilligung ertheilt würde, daß von allen Verlaaften. der hier in Steyr Verstorbenen an den Armenfond 1 % abzuführen ist. Diese Einführung wäre durch- aus nichts Neues; denn durch h. Hofdekr. v. 10. Augst. 1806 (dekr. der NÖ Landesregg. v. 6. Sept. 1806) ist von allen Verlaaften. in Wien welche 100 fl übersteigen, an den dortigen Armenfond 1/2 % ab- zuführen gewesen; und es ist die-
Verwaltungsjahr laut des Präliminars ungeachtet des bedeutenden Beitrages aus der Stadtkaßa wieder ein Abgang. In jeder Fabriksstadt u. so auch hier gibt es viele Arme, indem die Arbeiter durch frühzeitige Anstrengung ihrer Naturkräfte bald in Siechthum gerathen, u. der Unterstützung von Wohlthätigkeitsanstalten, hier dem Armenfonde zufallen. Es ist traurig, daß dieser gering dotirte Fond für seine Pfründner, die gewöhnlich an 500 sind, trotz der bedeutenden jährl. Auslage von circa 5000 fl C.M. für jeden einzelnen nur ein sehr Geringes leisten kann. Eine, wenn auch nicht weit ausgreifende Einnahme von beilich 1000 fl jährlich würde dem hiesigen Armenfonde zur besseren Betheilung seiner Pfründner dadurch geschehen, wenn hohen Ort gnädigst die Bewilligung ertheilt würde, daß von allen Verlaaften. der hier in Steyr Verstorbenen an den Armenfond 1 % abzuführen ist. Diese Einführung wäre durchaus nichts Neues; denn durch h. Hofdekr. v. 10. Augst. 1806 (dekr. der NÖ Landesregg. v. 6. Sept. 1806) ist von allen Verlaaften. in Wien welche 100 fl übersteigen, an den dortigen Armenfond 1/2 % abzuführen gewesen; und es ist die-
ser Bezug durch h. Erlaß des Ministerium des Innern v. 7. Febr. 1849 Z. 3053 auf 1 % erhöht worden. Aber auch die früher bezogenen Feuerlöschrequisiten u. Mousquettengebühren wurden durch den erwähnten h. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1853 Z. 11460 und beziehungsweise durch h. Statthalterey Erlaß v. 16. Juny 1853 Z. 9495 mit Rücksicht der geschehenen Umwandlung von der früher bestandenen fixen Abgabe in eine Perzentualgebühr aus der Ursache aufgehoben, weil diese Einführung als eine neue Abgabe betrachtet wurde, wozu gemäß § 59 der G.O. ein Landesgesetz, sohin die a.h. Genehmigung erforderlich war. Bezüglich dieser Gebühren glaube ich folgendes erörtern zu sollen. Vor Alters bestand neben der Stadtkaßa noch eine besondere Feuerkaße zur Anschaffung u. Herhaltung von Löschrequisiten, in welche die bey Besitzveränderungen abgenommenen Feuerlöschrequisitengebühren einflossen, u. wohin auch von jeden Realitätenbesitzer eine bestimmte Feuersteuer zu entrichten war. Laut mehreren Gesuchen um Bürgerrechtsverleihungen
ser Bezug durch h. Erlaß des Mini- sterium des Innern v. 7. Febr. 1849 Z. 3053 auf 1 % erhöht worden. Aber auch die früher bezogenen Feuerlöschrequisiten u. Mous- quettengebühren wurden durch den erwähnten h. Erlaß des Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1853 Z. 11460 und beziehungsweise durch h. Statt- halterey Erlaß v. 16. Juny 1853 Z. 9495 mit Rücksicht der geschehenen Umwandlung von der früher bestandenen fixen Abgabe in eine Per- zentualgebühr aus der Ur- sache aufgehoben, weil die- se Einführung als eine neue Abgabe betrachtet wurde, wozu gemäß § 59 der G.O. ein Landesgesetz, so- hin die a.h. Genehmigung erforderlich war. Bezüglich dieser Gebühren glaube ich folgendes erör- tern zu sollen. Vor Alters bestand neben der Stadtkaßa noch eine besonde- re Feuerkaße zur Anschaffung u. Herhaltung von Löschrequi- siten, in welche die bey Besitz- veränderungen abgenom- menen Feuerlöschrequisiten- gebühren einflossen, u. wohin auch von jeden Realitäten- besitzer eine bestimmte Feuer- steuer zu entrichten war. Laut mehreren Gesuchen um Bürgerrechtsverleihungen
die hier vorliegen, mußte auch zu jener Zeit ein solcher Bürger sich im städtischen Zeughause eine Mousquette kaufen, u. sich wegen der da- maligen Befestigung der Stadt bey dem Bürgerwehr Commando enrolliren lassen. Diese Ver- hältniße haben sich in der Folge geändert u. so wurde nach u. nach die angedeutende Verpflich- tung bey Besitznahme von bgl. Realitäten mit Bewilligung der höheren Behörden, unter deren Kuratel früher die Stadtge- meinde stand, in fixe Gebüh- ren umgewandelt. Betreffend die erwähnten Feuer- löschrequisitengebühren, so wur- den diese immer mit 1/3 der bemes- senen Bürgerrechtstaxe abge- nommen. Da nun laut der mit h. Hofdekr. vom 5. Juni 1816 Z. 9961 herabgelangten a.h. Entschlie- ßung sub. III die Bürgerrechts- taxe auf 1 1/4 % vom Kaufs oder Übergabswerthe erhöht wurde, so war auch dieses der Maßstab für die Abnahme jener Gebühren. Hiezu kam noch die fixe Gebühr für den der Feuereimer mit 2 fl 12 xr (die wohl füglich auch unter die Feuerlöschrequisiten zu subsu- miren gewesen wäre) dann die Mousquettengebühr mit je 1 fl 40 xr C.M. Die Bürgerrechts Taxe wurde in Folge h. Hofkanzleydek. v. 26. Okt. 1827.
die hier vorliegen, mußte auch zu jener Zeit ein solcher Bürger sich im städtischen Zeughause eine Mousquette kaufen, u. sich wegen der damaligen Befestigung der Stadt bey dem Bürgerwehr Commando enrolliren lassen. Diese Verhältniße haben sich in der Folge geändert u. so wurde nach u. nach die angedeutende Verpflichtung bey Besitznahme von bgl. Realitäten mit Bewilligung der höheren Behörden, unter deren Kuratel früher die Stadtgemeinde stand, in fixe Gebühren umgewandelt. Betreffend die erwähnten Feuerlöschrequisitengebühren, so wurden diese immer mit 1/3 der bemessenen Bürgerrechtstaxe abgenommen. Da nun laut der mit h. Hofdekr. vom 5. Juni 1816 Z. 9961 herabgelangten a.h. Entschließung sub. III die Bürgerrechtstaxe auf 1 1/4 % vom Kaufs oder Übergabswerthe erhöht wurde, so war auch dieses der Maßstab für die Abnahme jener Gebühren. Hiezu kam noch die fixe Gebühr für den der Feuereimer mit 2 fl 12 xr (die wohl füglich auch unter die Feuerlöschrequisiten zu subsumiren gewesen wäre) dann die Mousquettengebühr mit je 1 fl 40 xr C.M. Die Bürgerrechts Taxe wurde in Folge h. Hofkanzleydek. v. 26. Okt. 1827.
Z. 27802 für die Stadt Steyr sub /4 mit 10 fl bemessen, u. der damalige Maat. hat sich in der Erledigg. nebst ausgesprochen, daß die Feuerlöschrequisitenbeiträge wieder mit 1/3 des rektifizirten Bürgergeldes, daher mit 3 fl 20 xr abzunehmen seyen; mit den obigen Nebengebühren wurde in der Abnahme keine Änderung getroffen. Diese Feuerlöschrequisitengebühren wurden auch in Folge h. Reggsdekr. v. 5. Apr. 1832 Z. 8422 sub. /b mit Bezug auf die höchste Hofkanzleyverordnung v. 26. Okt. 1827 Z. 27802 als eine Realabgabe erklärt, die Jederman bey Erwerbung einer bgl. Realität zu entrichten hat. Zu welchem Zwecke die Feuerlöschrequisitengebühren bestimmt u. zu verwenden sind, ergibt sich schon dem Nahmen nach, aus den Mousquettengebühren aber wurden alljährl. soweit diese zureichten u. öfter mit Zuhilfenahme der Stadtkaßakräfte die Reparatur der Gewehre vom hiesigen uniformirten Bürger Corps, die Anschaffung von Pulver für dasselbe bey Frohnleichnamsfesten der Geburtsfeyer a.h. Sr. Majestät u. derley besonderen Anläßen bestritten. Auf diesen Gebühren haftet somit eine Belastung u. ich berufe mich
Z. 27802 für die Stadt Steyr sub /4 mit 10 fl bemessen, u. der da- malige Maat. hat sich in der Er- ledigg. nebst ausgesprochen, daß die Feuerlöschrequisiten- beiträge wieder mit 1/3 des rektifizirten Bürgergeldes, da- her mit 3 fl 20 xr abzunehmen sey- en; mit den obigen Neben- gebühren wurde in der Ab- nahme keine Änderung ge- troffen. Diese Feuerlösch- requisitengebühren wur- den auch in Folge h. Reggsdekr. v. 5. Apr. 1832 Z. 8422 sub. /b mit Be- zug auf die höchste Hofkanz- leyverordnung v. 26. Okt. 1827 Z. 27802 als eine Realabgabe erklärt, die Jederman bey Er- werbung einer bgl. Realität zu entrichten hat. Zu welchem Zwecke die Feuerlösch- requisitengebühren bestimmt u. zu verwenden sind, ergibt sich schon dem Nahmen nach, aus den Mous- quettengebühren aber wurden alljährl. soweit diese zureichten u. öfter mit Zuhilfenahme der Stadtkaßakräfte die Reparatur der Gewehre vom hiesigen uni- formirten Bürger Corps, die Anschaffung von Pulver für das- selbe bey Frohnleichnamsfesten der Geburtsfeyer a.h. Sr. Majestät u. derley besonderen Anläßen bestritten. Auf diesen Gebühren haftet somit eine Belastung u. ich berufe mich
dießfalls auf das h. Reggsdekr. vom 24. Mai 1838 Z. 14230 sub 7. Da es hier eine Menge kleine Realitäten gibt, so fügte es sich gar oft, daß bey Besitzver- änderungen derselben inter vioos das zu entrichten gewe- sene 1 % Veränderungsgefäll von den oben aufgezahlten Ne- bengebühren erreicht wurde, u. dieß öfters sogar, jedes- mal aber bey verkäuflichen Gewerben, die hier gewöhnlich nur sehr geringen Werth ha- ben, noch mehr betrügen, wäh- rend jene Partheyen, die eine Realität von einem zehnfachen höheren Werth an sich beach- ten, die nämlichen Nebenge- bühren zu entrichten hatten. Diese Gepflogenheit, bei wel- chen die ersteren ohnehin är- meren Partheyen zusammen oft mehr als 2 % vom Kaufs- werthe entrichten mußten, und die den Billigkeitssätzen schnurstraks entgegenstand, u. wozu die weiteren Verhält- niße zwischen einer großen u. kleinen Realität in Rück- sicht auf die Verwendung die- ser Gebühren nicht weiter be- leuchtet zu werden brauchen, hat den Gemeinderath untern 20. Septb. 1851 zu dem einhelligen Beschluße veranlaßt, diese Ge-
dießfalls auf das h. Reggsdekr. vom 24. Mai 1838 Z. 14230 sub 7. Da es hier eine Menge kleine Realitäten gibt, so fügte es sich gar oft, daß bey Besitzveränderungen derselben inter vioos das zu entrichten gewesene 1 % Veränderungsgefäll von den oben aufgezahlten Nebengebühren erreicht wurde, u. dieß öfters sogar, jedesmal aber bey verkäuflichen Gewerben, die hier gewöhnlich nur sehr geringen Werth haben, noch mehr betrügen, während jene Partheyen, die eine Realität von einem zehnfachen höheren Werth an sich beachten, die nämlichen Nebengebühren zu entrichten hatten. Diese Gepflogenheit, bei welchen die ersteren ohnehin ärmeren Partheyen zusammen oft mehr als 2 % vom Kaufswerthe entrichten mußten, und die den Billigkeitssätzen schnurstraks entgegenstand, u. wozu die weiteren Verhältniße zwischen einer großen u. kleinen Realität in Rücksicht auf die Verwendung dieser Gebühren nicht weiter beleuchtet zu werden brauchen, hat den Gemeinderath untern 20. Septb. 1851 zu dem einhelligen Beschluße veranlaßt, diese Ge-
bühr mit 1/2 % von dem bekannt gegebenen Realitätenwerthe abzunehmen, wodurch sich der jährl. Ertrag derselben (500–600 fl ) polizeilich die Wagschale hielt, jedoch das obbenbemerkte grelle Mißverhältniß beseitiget ward. Wäre die Finanzlage der Stadtkaße in Folge ihren stets so bedeutenden Auslagen nicht in so kritischen Verhältnißen, daß sie diese früher und mit gutem Rechte bezogenen Feuerlöschrequisiten u. Mousquettengebühren leichter entbehren könnte, und wäre nun ferner der hiesige Armenfond in der Lage, in anderen Wegen den Nothleidenden eine größere Unterstützung und Betheilung zuwenden zu können, so würde man sicher vermeiden, diesfalls hohen Orts eine bittliche Vorstellung zu unterbreiten. Da aber dieses nicht der Fall ist, so stelle ich den Antrag daß sich im Wege der k.k. Bezks. Hptmschft. unter Anbug eines Rathsprotokolls Extractes bittlich verwundet werde, es wolle h. Orts gnädigst die Bewilligung
bühr mit 1/2 % von dem be- kannt gegebenen Realitäten- werthe abzunehmen, wodurch sich der jährl. Ertrag dersel- ben (500–600 fl ) polizeilich die Wagschale hielt, jedoch das obbenbemerkte grelle Mißverhältniß beseitiget ward. Wäre die Finanzlage der Stadtkaße in Folge ihren stets so bedeutenden Auslagen nicht in so kritischen Verhält- nißen, daß sie diese frü- her und mit gutem Rechte bezogenen Feuerlöschre- quisiten u. Mousquettenge- bühren leichter entbehren könnte, und wäre nun ferner der hiesige Armenfond in der Lage, in anderen Wegen den Nothleidenden eine grö- ßere Unterstützung und Betheilung zuwenden zu können, so würde man si- cher vermeiden, diesfalls hohen Orts eine bittliche Vor- stellung zu unterbreiten. Da aber dieses nicht der Fall ist, so stelle ich den Antrag daß sich im Wege der k.k. Bezks. Hptmschft. unter Anbug eines Rathsprotokolls Extractes bittlich verwundet werde, es wolle h. Orts gnädigst die Bewilligung
herablangen, daß a) von allen Verlaßenschaf- ten der hier in Steyr Ver- storbenen an den hiesigen Armenfond 1 % vom reinen Nachlaße, wie dieß nament- lich in der Hauptstadt Wien der Fall ist abgeführt, u. b) daß bey Besitzanschrei- bungen auf hiesige Rea- litäten oder verkäufli- chen Gewerben die Feuer- löschrequisiten Gebühren und Mousquettengelder entweder wie früher mit 5 fl 32 xr u. 1 fl 40 xr oder nach dem Beschluße des Gemeinderathes vom 20. Septbr. 1851 in 1/2 % des be- kannt gegebenen Realitä- tenwerthes abgeheischt werden darf. Mit diesem Antrage sind sämmtl. Herrn Votanten einverstanden daher Beschluß per unanimia. Nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters Gaffl Amtmann M. Lechner Schriftführer Millner
herablangen, daß a) von allen Verlaßenschaften der hier in Steyr Verstorbenen an den hiesigen Armenfond 1 % vom reinen Nachlaße, wie dieß namentlich in der Hauptstadt Wien der Fall ist abgeführt, u. b) daß bey Besitzanschreibungen auf hiesige Realitäten oder verkäuflichen Gewerben die Feuerlöschrequisiten Gebühren und Mousquettengelder entweder wie früher mit 5 fl 32 xr u. 1 fl 40 xr oder nach dem Beschluße des Gemeinderathes vom 20. Septbr. 1851 in 1/2 % des bekannt gegebenen Realitätenwerthes abgeheischt werden darf. Mit diesem Antrage sind sämmtl. Herrn Votanten einverstanden daher Beschluß per unanimia. Nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters Gaffl Amtmann M. Lechner Schriftführer Millner
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