und das Kaßaamt rathschlägig zu verständigen. Nro. 4174 Protokoll über den abgehaltenen Lokal Augenschein im Friedhofe pcto der von Jak. Bley gebethenen Bewilligg. zur Setzung eines Kreuzes u. von Martin Engl zur Errichtung einer Familiengrabstätte. Wird die Bewilligung zur Errichtung einer Familiengrabstätte nach eingehohlter Genehmigung der geistl. Vogtey dem Hr. M. Engl mit dem Bedeuten ertheilt, daß hiefür die übliche Tax von 20 fl C.M. an den Kaßier Göschl zu entrichten ist, welcher diesen Betrag an die beiden Pfarrkirchen zu verrechnen hat. Übrigens ist Hr. Martin Engl zu beauftragen, daß die Grabstätte um einen Schuh kürzer als beantragt werde. Ferner sind alle Jene, welche stättige Grabesstellen wünschen, nunmehr anzuweisen, dieselben neben jene des H. Engl nach der alten Friedhofmauer zu errichten, u. besonders dabey darauf bedacht zu nehmen, daß diese Stelle
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