Ratsprotokoll vom 19. September 1854

Kalkofen. Dem Hr. Gutbruner wird auf diese Protokollar Er- klärung rathschlägig er- innert, daß man es wegen der bisher unterlassenen Aufführung des fragli- chen Dammes an der Strasse entlang der gepachteten Parzelle bewenden lasse, und den städtischen Weg- macher im kurzen Wege beauftragen werde dieses auf seine Kosten zu veranlassen. Was jedoch die Abstockung der Bäume u. Gesträu- che längst des Flußes an- belangt, welches derselbe als Pächter zu hegen und nicht wegzuhauen ver- pflichtet ist, so kann auf die gegebene Erklärung der Nichtwissenschaft keine Rücksicht genommen werden, indem der Päch- ter für eingegangene Verpflichtungen haftend bleibt. Der Gemeinderath hat daher beschlossen, densel- ben deßhalb mit einen Straf resp. Entschädiggs. Be- trag von 5 fl C.M. zu belegen welcher unnachsichtlich binnen 14 Tagen an die städtische Kaße abzufüh- ren ist. Hievon ist Gutbruner

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