Ratsprotokoll vom 9. September 1854

oder welchen Privatrechtsgrund derselbe gegen diese Verpflich- tung einzuwenden habe und für eine Anspruchsnahme des a.h. Aerars zur Bestrei- tung der ganzen oder wel- chen Theils der Kosten gel- tend machen könne. Ehvor diesfalls vom Gemein- derathe hierüber Beschluß gefaßt wird, glaube ich vor- erst nachstehende, größtentheils ohnehin bekannte Umstände er- örtern zu müßen. Obschon in den städtischen Kam- meramtsrechnungen viele Jahre zurück nichts aufzu- finden ist, daß an dem Ka- nale in der fraglichen Gas- se auf Kosten der Stadtkom- mune je eine Reparatur vorgenommen wurde, so erscheint dieselbe doch in je- ner Zeit, als sie noch im Besitze der damals städti- schen Kaserne war, in der bloßen Eigenschaft als Eigen- thümerin des besagten Hau- ses berufen gewesen zu seyn, die Herhaltung desselben zu besorgen. Die Stadtkommune hatte diese Ver- pflichtung mit allen an der Enns u. Steyr liegenden Häu- sern gemein, von denen fast überall ordentliche Kanäle zu Nutzen und Vortheile, dann zur Reinlichkeit der Gebäude in die Flüße ausmünden, die aber sämmtlich von den betreffenden Hauseigenthü-

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