mir mit Erledigung vom 21. Augst. d.J. Z. 9525 zur Amtshandlung zugekommenes Gesuch um Bewilligg. zur Aufstellung einer Portalauslage wird Ihnen hiemit rathschlägig bedeutet, daß die Errichtung derselben aus polizeylicher Hinsicht nicht bewilliget werden könne. Mit diesem Antrage sind die übrigen Herrn Gemeinderäthe nicht einverstanden, sondern stimmen dem Hr. Gemeinderath Lechner bey, welcher anträgt auf folgenden Bescheid. In Erledigg. des an die k.k. Bezirkshptm. überreichtes u. von selber mir mit Sign. vom 21. Augst. d.J. Z. 9525 zur competenten Amtshandlung abgetretenes Gesuch wird dem Hrn. Bittsteller hiemit rathschlägig erinnert, daß die beantragte Errichtung einer Portalauslage an dem von dem Vater desselben Hr. Karl Ferd. Fendt vor seinem Hause vor ein paar Jahren ohne ämtliche Bewilligung errichteten Waarenauslagkasten gegen dem bewilliget werde, daß dieselbe bloß die vorgeschriebene Breite von höchstens 6 Zoll von der Mauer entfernt haben dürfe; jedoch hieran die ausdrückliche Bedingung geknüpft, daß die errichtete Auslage, falls es in öffentlicher Beziehung die Nothwendigkeit erheischt,
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