Steyr, und Ertheilung des polit. Ehekonsenses zur Verehelichung mit der M. Bürgers Tochter Kathar. Fischer. In Folge Beschluß vom heutigen Tage wird dem Hrn. Bittsteller die Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr gegen sogleichen Erlag der im § 8 der a.h. genehmigten Gemeinde Ordg. stipulirten Aufnahmstaxe pr. 40 fl C.M. bewilligt, dessen Bittsteller rathschlägig zu verständigen. Nro. 3751 Indors. der k.k. Bezkshptm. Steyr dto. 5. Aug. d.J. Z. 8373 mit dem h. Statth. Erlaße wornach Joh. Nestlehner mit seinem Rekurse pcto verweigerten Ehekonsens zurückgewiesen wurde. Zur Wissenschaft, und ist Rekurrent unter Rückschluß seiner Beilagen mit Intimationsdekret zu verständigen. Nro. 3333 Gesuch der Rosalie Moldaschl um Bewilligung des zeitweiligen inwohnungsweisen Aufenthalts. Da es nicht wahrscheinlich ist, daß eine Frauensperson bey der Armaturarbeit derart Verwendung findet, daß sie sich u. 2 unmündige Kinder ernähren kann, folglich zu besorgen steht, daß der Gemeinde durch diese Übersiedlung
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