jahungsfalle nachstehenden Antrag. Die Rekurse a. des Friedr. Poiger u. b. des Joach. Gschaider seien mit folgenden Bescheide zu erledigen: Auf Ihre mit hierämtl. Bericht vom 9 Mai d.J. Z. 2132 wieder vorgelegte Beschwerde bezüglich der Ihnen von der Gemeinde auferlegten Bezahlung eines 2% Mortuars ad a pr 32 fl von den Ihren Mündeln den Franz Doppler'schen Kindern in Sierning aus der Simon Zachhuber'schen Verlaaft angefallenen Legate ad b pr 280 fl 39 ¼ aus dem Nachlasse Ihrer seel. Frau Rosalia Gschaider wurde mir mittelst h. Statthalterey Erlaßes vom 28 Juni d.J. Z. 8289 erinnert, daß vorerst der Gemeinderath berufen ist, über Ihren Rekurs gegen die von Ihnen geforderte Mortuarszahlung zu entscheiden, ehe von hochselber eine Amtshandlung eintreten kan. Da nun der Gemeinderath in der heutigen Sitzung den Beschluß gefaßt hat, auf dieser Mortuarseinzahlung umsomehr verharren zu müssen, als der Fortbe zug des bisher von den Verlassenschaften aller hier Verstorbenen ohne Unterschied des Standes u. ohne Berücksichtigung, ob selbe
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