Ratsprotokoll vom 8. August 1854

zu Verkaufsgewölbe, sondern zu Gemächer für Unterständler benützt werden, weil das Letztere dem Zwecke des Hauses mehr entsprechend ist, denn das Haus ist nicht da um zum Zinshaus benutzt zu werden, sondern armen nothdürftigen Leuten Unterstand zu gewähren. Ferner soll das Höfel nach Angabe zu einem Verkaufsplatz nach Plan umgestaltet, später die Plätze ausgemessen u. vertheilt, und dem Meistbiethenden überlassen werden. Der Brunnen soll versetzt, die beantragten Hängrinnen am Gebäude angebracht, u. auch die hölzerne Dachung, welche am Bürgerspitalgebäude gegen den Thurm hin besteht beseitiget und mit Ziegeln belegt werden. Von allem aber ist der schlecht gezeichnete Plan u. Kostenanschlag entsprechend neu zu entwerfen und sodann die höhere

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