Ratsprotokoll vom 18. Juli 1854

Staatsanlehens, dann Auf- forderung der h. Statt- halterey zur Betheiligung an selben. Herr Bürgermeister er- stattet dießfalls mit Hin- weis auf die vorhande- nen Kassakräfte, umständ- lichen Vortrag mit der Bestimmung, daß sich die Stadtkommune bey die- sem Anlehen mit ei- ner Summe von minde- stens 10.000 fl CMz oder höch- stens 20.000 fl CMz betheili- gen sollte. Nachdem sich die Anwesenden Mit- glieder dießfalls nach längerer Erwägung der Umstände nicht genü- gend ausgesprochen, wur- de vom Hrn. Bürger- meister nachstehender Antrag zur Abstimmung gebracht, daß sich die Stadtgemein- de bey diesem Anlehen der Art betheiligen solle, daß für den Fall, als die gesammte Einzeichnung für 3 Jahre bestimmt ist. selbe 10.000 fl CMz für 4 Jahre 15.000 fl CMz u.〃5 do. 20.000 fl CMz subscribirt werden. Herr Gemeinderath Seidl erklärt, daß er sich seine Außerung hierüber vor- behalte, die Hrn. Woiset-

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