Staatsanlehens, dann Aufforderung der h. Statthalterey zur Betheiligung an selben. Herr Bürgermeister erstattet dießfalls mit Hinweis auf die vorhandenen Kassakräfte, umständlichen Vortrag mit der Bestimmung, daß sich die Stadtkommune bey diesem Anlehen mit einer Summe von mindestens 10.000 fl CMz oder höchstens 20.000 fl CMz betheiligen sollte. Nachdem sich die Anwesenden Mitglieder dießfalls nach längerer Erwägung der Umstände nicht genügend ausgesprochen, wurde vom Hrn. Bürgermeister nachstehender Antrag zur Abstimmung gebracht, daß sich die Stadtgemeinde bey diesem Anlehen der Art betheiligen solle, daß für den Fall, als die gesammte Einzeichnung für 3 Jahre bestimmt ist. selbe 10.000 fl CMz für 4 Jahre 15.000 fl CMz u.5 do. 20.000 fl CMz subscribirt werden. Herr Gemeinderath Seidl erklärt, daß er sich seine Außerung hierüber vorbehalte, die Hrn. Woiset-
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