stimmt, daß selber: I. Die 10% Caution in ein den Summe mit 160 fl CMz, B.V. gehörigen Orts sogleich hinterlege. II. Die Zahlung wird nach §. 7 des erwähnten Protokolls geleistet werden, die Caution bleibt aber bis Ende August 1855 als Haftung für solide Arbeit deponirt, nach Verlauf jenes Termins ihm solche, wenn sich keine gegründeten Gebrechen zeigen, ausgefolgt wird. III. Das Lizitations Protokoll ist demselben in Abschrift das Vorausmaß u. Kostenanschlag nebst Plan in Orig. zum Gebrauche hinauszugeben, wovon selber rathschlägig zu verständigen ist. Gaffl A. Vögerl Edelbauer Amtmann Schriftführer
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