stimmt, daß selber: I. Die 10% Caution in ein den Summe mit 160 fl CMz, B.V. gehöri- gen Orts sogleich hinterlege. II. Die Zahlung wird nach §. 7 des erwähnten Protokolls geleistet werden, die Cau- tion bleibt aber bis Ende August 1855 als Haftung für solide Arbeit depo- nirt, nach Verlauf jenes Termins ihm solche, wenn sich keine gegründeten Ge- brechen zeigen, ausgefolgt wird. III. Das Lizitations Protokoll ist demselben in Abschrift das Vorausmaß u. Kosten- anschlag nebst Plan in Orig. zum Gebrauche hin- auszugeben, wovon sel- ber rathschlägig zu ver- ständigen ist. Gaffl A. Vögerl Edelbauer Amtmann Schriftführer
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