zur Amtshdlg in I. Instanz. Die inliegende Beschwerde der Vorsteher der Schuhmacher Innung in Garsten ist unter Anschluß einer Abschrift des h. Statth. Erlaßes v. 10. May Z. 6243 der Gem. Vorstehung Garsten zur Vorerhebung u. weiteren Amtshandlg behufs der zu constatirenden Gewerbsstörung u. des Strafantrages mit Note zu übermitteln. Nro. 3118. Indors. der kk. Bezkshptm. womit das Gesuch des Adalbert Staudinger um Verleihung eines Surrogat Kaffeeschankbefugnißes dem Hrn. Bürgermeister in Steyer zur Verleihung in 1 Instanz zugemittelt wird. Das Gesuch ad No. 1655 zu erledigen mit folgendem Bescheid: Wird Ihnen Hr. Adalb. Staudinger über Einvernehmen der Viertelmeister u. Gewerbsgenossen gegen genaue Beobachtung der Sanitätsu. Polizeyvorschriften das nachgesuchte Befugniß eines Surrogat Kaffeeschankes ad Personam mit dem Beifügen verliehen, daß Sie die wohlbegründete Erwerbsteuer Erklärung zur Erlangung des Erwerbsteuerscheines hieramts zu überreichen haben. Hievon sind die hiesigen Kaf-
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