die Beschlüße bereits nieder- geschrieben, u. bey der letz- ten Vertheilung auch an die sem anstandslos festgehal- ten wurde, so ist, um die- sen Beschlüßen vollkom- men zu genügen, das ent- worfene Schreiben an die kk. Hptgew. zu erlassen. Nachtrag zur IV. Section. Nro. 2823. Anzeige des Bauamtes daß Brunnmayr eine von der Gemeinde veranlaß- te Baulichkeit auf dem St. Michaelskirchenplatz eigenmächtig gehindert, hat. Hierüber ist Brunnmayr zu Protokoll zu verneh- men, u. wenn er Stuffen von Stein auf fraglichen Platz auf seine Kosten einlegen lassen will, so hat selber protokollarisch zu erklären, daß er dar- an keine Folgerung auf ein Eigenthumsrecht die- ses Platzes ziehen will oder jemals ziehen werde. Nro. 2963. Anzeige des Baurefe- renten über die dießjäh- rige Schotterlieferung mit der Bitte und Ver- anlaßung des Innbemerk- ten. Ist die Übernahme des gelieferten Schotters durch
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