Einem der löbl. kk. Bezkshptm. wegen Erlangung des Er- werbsteuerscheines vorgelegt. Das Polizeyamt wird auf Rubrum zum Behufe der für fremde Wohnpartheyen vorgeschriebenen gemein- deräthl. Anordnungen ver- ständiget. Nro. 2529. Gesuch des Josef Eckmayr we- gen Unschreibung des Er- werbsteuerschimes auf sei- nen Nahmen. Der kl. Bezkshptm. mit Be- richt vorzulegen. Nro. 2403. Protokoll mit den Vorste- hern der Wirthskommuntät u. Viertelmeistern über das Gesuch des Franz Friedrich und ein Brantweinschankbefugniß. Bescheid ad No. 1808. Da aus den gepflogenen Ver- nehmungen u. dem Dafürhal- ten des Gemeinderathes bey dem Betriebe von 52 Wirths- gerechtsamen im Stadtbe- zirke kein Bedürfniß zur Verleihung des gebethenen Befugnißes vorhanden ist, so kann ich Ihrem Gesuche kei- ne Folge geben. Gegen diese Entscheidung steht in Beschwerungsfalle der Rekurs bey der h. Statt- halterey offen, welcher bin- nen 14 Tagen anzumelden u. in weiteren 4 Wochen ein- zubringen ist.
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