Ratsprotokoll vom 13. Juni 1854

Einem der löbl. kk. Bezkshptm. wegen Erlangung des Erwerbsteuerscheines vorgelegt. Das Polizeyamt wird auf Rubrum zum Behufe der für fremde Wohnpartheyen vorgeschriebenen gemeinderäthl. Anordnungen verständiget. Nro. 2529. Gesuch des Josef Eckmayr wegen Unschreibung des Erwerbsteuerschimes auf seinen Nahmen. Der kl. Bezkshptm. mit Bericht vorzulegen. Nro. 2403. Protokoll mit den Vorstehern der Wirthskommuntät u. Viertelmeistern über das Gesuch des Franz Friedrich und ein Brantweinschankbefugniß. Bescheid ad No. 1808. Da aus den gepflogenen Vernehmungen u. dem Dafürhalten des Gemeinderathes bey dem Betriebe von 52 Wirthsgerechtsamen im Stadtbezirke kein Bedürfniß zur Verleihung des gebethenen Befugnißes vorhanden ist, so kann ich Ihrem Gesuche keine Folge geben. Gegen diese Entscheidung steht in Beschwerungsfalle der Rekurs bey der h. Statthalterey offen, welcher binnen 14 Tagen anzumelden u. in weiteren 4 Wochen einzubringen ist.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2