zur Unterzeichnung zu verständigen III. Section Nro. 2430 Anzeige des Kaßaamtes daß mehrere Partheyen ihre Zahlungstermine nicht zuhalten, u. noch in Rückstande haften. Sind die betreffenden Par- theyen mit Bezug auf den § 4 des kais. Patents vom 11. Mai 1851 zur Einzahlung ihres Rückstandes binnen 8 Tagen mittelst Intim. Dekr. zu verständigen. Nro. 2454 Gesuch des Stadt Wachtmei- sters Frauneder u. der Poli- zeymanschaft um gütige Zahlungsanweisung des für die 2. Jahreshälfte aus gewiesenen Monturs Relutum. Sind den Polizeywachtmei- ster Frauneder, den Korpo- ralen Pachinger, den Poli- zeymann Lindorfer u. Pfarl der halbjährige Betrag pr. 9 fl 56 xr u. dem Polizeymann Schwab u. Oberhuber der Be- trag von 10 fl 14 1/2 xr C.M. zur Zah- lung begnehmigt. Hievon sind selbe zu Handen des Polizeywachtmeisters Frauneder u. das Kassaamt rathschlägig zu verständigen. Nro. 2437 Die Marktgefäll Einhebungs Coõn überreicht das Rapular über die im Frühmarkte 1854 eingehobenen Marktgefälle. Zur Wissenschaft, u. wird
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