Ratsprotokoll vom 7. Juni 1854

mäß nicht über das Bedürfniß vermehrt werden darf, so kann ich Ihrem Gesuche nach den gepflogenen Erhebungen einverständlich mit dem Gemeinderathe keine Folge geben. Im Beschwerungsfalle steht gegen diese Entscheidung der Rekurs bey der h. Statthalterey offen, welcher in 14 Tagen anzumelden u. in weiteren 4 Wochen einzubringen ist. Nro. 2399 Dasselbe in Betreff dem Gesuche der Maria Bruner. Wie ad No. 1622 zu verbescheiden. Nro. 2401 Protokoll mit dem Vorsteher des Handelsstandes u. den H. Viertelmeistern über das Gesuch des M. Mittendorfer um Verleihung eines Krämer u. Kurzwaarenhandlungsbefugnißes. Bescheid ad Nro. 1662. Da im Stadtbezirke ohnehin 18 derartige Befugniße bestehen, ohne Rücksicht auf die hiesigen Schnittwaarenhandlungen und den durch den Hausierhandel betriebenen Verkehr das wirkliche Bedürfniß sich als ausreichend gedeckt zeigt, u. in Zeiten schwerer Theurung der Einzelne auf kargen Verdienst angewiesen ist, so kann ich den gepflogenen Erhebungen gemäß u. über Einvernehmen der Viertelmeister einverständlich mit dem Ge-

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