einer personellen Weiswaarenhdlgsgerechtsame. Da nach den gepflogenen Erhebungen u. Vernehmungen dieser Erwerbszweig ohnehin von 18 Gewerbsbesitzern betrieben wird, und aus Mangel hinreichenden Absatzes mehrere Befugniße todtliegend versteuert werden, so kann diesem Gesuche einverständlich mit dem Gemeinderathe keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung ist im Beschwerungsfalle der Rekurs binnen 14 Tagen bey der h. Statthalterey anzumelden, und in weiteren 4 Wochen zu überreichen. Hievon werden auch die hiesigen Weiswarenhändler zu Handen des Hr. Franz Kiehnel rathschlägig verständigt. Nro. 2397 Dasselbe in Betreff dem Gewerbsverleihungsgesuch der Josefa Schmalzer. Gleiche Erledigung wie ad Nro. 2396. Nro. 2398 Protokoll mit den Hrn. Viertelmeistern über das Gesuch des Josef Aigner um Ertheilung der Bewilligg. zum Viktualienhandel. Das Gesuch ad No. 1622 zu erledigen mit folgendem Bescheid. Da sich im Stadtbezirke ohnehin 45 Viktualienhändler u. 16 Fragner befinden, u. hiedurch der Ortsbedarf mehr als genügend gedeckt erscheint, übrigens dieser Erwerbszweig einer h. Ministerialverordnung ge-
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