einer personellen Weiswaa- renhdlgsgerechtsame. Da nach den gepflogenen Erhe- bungen u. Vernehmungen die- ser Erwerbszweig ohnehin von 18 Gewerbsbesitzern betrieben wird, und aus Mangel hin- reichenden Absatzes mehrere Befugniße todtliegend versteu- ert werden, so kann diesem Ge- suche einverständlich mit dem Gemeinderathe keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung ist im Beschwerungsfalle der Rekurs binnen 14 Tagen bey der h. Statt- halterey anzumelden, und in weiteren 4 Wochen zu überreichen. Hievon werden auch die hiesi- gen Weiswarenhändler zu Handen des Hr. Franz Kieh- nel rathschlägig verständigt. Nro. 2397 Dasselbe in Betreff dem Ge- werbsverleihungsgesuch der Josefa Schmalzer. Gleiche Erledigung wie ad Nro. 2396. Nro. 2398 Protokoll mit den Hrn. Viertel- meistern über das Gesuch des Josef Aigner um Erthei- lung der Bewilligg. zum Viktualienhandel. Das Gesuch ad No. 1622 zu erledi- gen mit folgendem Bescheid. Da sich im Stadtbezirke ohnehin 45 Viktualienhändler u. 16 Frag- ner befinden, u. hiedurch der Ortsbedarf mehr als genügend gedeckt erscheint, übrigens dieser Erwerbszweig einer h. Ministerialverordnung ge-
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