Vermeidung der Verabschiebung dekretaliter angewiesen wurde, unverweilt den Gemeindebezirk Steyr zu verlassen, sich als nicht Besteuerter bey sonstiger Anwendung der für Gewerbsstörungen gesetzlich bestehenden Geldstrafen jeder weiteren Ausübung zu enthalten u. zu diesem Ende an die Gemeindevorstehung Garsten der entsprechende Bericht erlaßen wurde. Das Polizeyamt wird für den richtigen Vollzug verantwortlich gemacht. Nro. 2285 Protokoll mit Jos. Sippmayr pcto Erwerbsteuerminderung. Mit Bericht an die k.k. Bezirkshauptmannschaft. Nro. 2312 Dasselbe mit Joh. Hefner. Gleiche Erledigung wie vor. Nro. 2334 Do. des Anton Perzenelly. Hierüber die Hrn. Landerl u. Reitmayr zu Protokoll zu vernehmen. Nro. 2324 Sign. der k.k. Bezkshptm. v. 9. May d.J. Z. 5265 pcto Nachweisung über die Meistergebühren der Messerer u. sonstigen Zunftartikel. Der Hr. Vorsteher des Messererhandwerkes, ist mittelst Dekr. aufzufordern, diese Nachweisung im Sinne des h. Statthalterey Erlaßes binnen längstens 8 Tagen hereinzugeben.
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