Ratsprotokoll vom 7. Juni 1854

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 7. Juni 1854 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Sitzungs-Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 7. Juny 1854 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermstrs. Anton Gaffl und in Gegenwart der Hrrn. Gemeinderäthe Eysn, Wittigschlager, v. Koller, Krenklmüllner, Vögerl, Lechner, Edelbaur, Woisetschläger. Abwesende Hrr. G.R. Nutzinger beurlaubt Hr. V.B. Haller entschuldigt Die Herr Gdräthe Ant. u. Mich. Heindl, Haratzmüller, v. Jäger Millner, Seidl, Stigler, Schwingenschuß, Vogl. Die letzten Sitzungsprotokolle vom 9., 26. und 30. May d.J. wurden vorgelesen und angenom- men. Herr Bürgermeister trägt vor: Nro. 2618 Bey meiner Reise nach Linz mit dem Hrrn. Mathias Lech- ner habe ich in Anregung gebracht, Sr. k.k. ap. Majestät wirkl. geheimer Rath u. Statt- halter Herrn Eduard Bach Excellenz das Ehrenbürger- recht zu verleihen u. hochden- selben als solchen zu ernen- nen. Wird Sr. Exzellenz der k.k. Hr. Statthalter Eduard Bach zum Ehrenbürger der Stadt Steyr ernannt, ist die Verlei- hungsurkunde auszuferti- gen, übrigens sind die heute nicht erschienenen Hrn. Gem. Räthe hievon mit Currende

Sitzungs Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 7. Juny 1854 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermstrs. Anton Gaffl und in Gegenwart der Hrrn. Gemeinderäthe Eysn, Wittigschlager, v. Koller, Krenklmüllner, Vögerl, Lechner, Edelbaur, Woisetschläger. Abwesende Hrr. G.R. Nutzinger beurlaubt Hr. V.B. Haller entschuldigt Die Herr Gdräthe Ant. u. Mich. Heindl, Haratzmüller, v. Jäger Millner, Seidl, Stigler, Schwingenschuß, Vogl. Die letzten Sitzungsprotokolle vom 9., 26. und 30. May d.J. wurden vorgelesen und angenommen. Herr Bürgermeister trägt vor: Nro. 2618 Bey meiner Reise nach Linz mit dem Hrrn. Mathias Lechner habe ich in Anregung gebracht, Sr. k.k. ap. Majestät wirkl. geheimer Rath u. Statthalter Herrn Eduard Bach Excellenz das Ehrenbürgerrecht zu verleihen u. hochdenselben als solchen zu ernennen. Wird Sr. Exzellenz der k.k. Hr. Statthalter Eduard Bach zum Ehrenbürger der Stadt Steyr ernannt, ist die Verleihungsurkunde auszufertigen, übrigens sind die heute nicht erschienenen Hrn. Gem. Räthe hievon mit Currende

zur Unterzeichnung zu verständigen III. Section Nro. 2430 Anzeige des Kaßaamtes daß mehrere Partheyen ihre Zahlungstermine nicht zuhalten, u. noch in Rückstande haften. Sind die betreffenden Partheyen mit Bezug auf den § 4 des kais. Patents vom 11. Mai 1851 zur Einzahlung ihres Rückstandes binnen 8 Tagen mittelst Intim. Dekr. zu verständigen. Nro. 2454 Gesuch des Stadt Wachtmeisters Frauneder u. der Polizeymanschaft um gütige Zahlungsanweisung des für die 2. Jahreshälfte aus gewiesenen Monturs Relutum. Sind den Polizeywachtmeister Frauneder, den Korporalen Pachinger, den Polizeymann Lindorfer u. Pfarl der halbjährige Betrag pr. 9 fl 56 xr u. dem Polizeymann Schwab u. Oberhuber der Betrag von 10 fl 14 1/2 xr C.M. zur Zahlung begnehmigt. Hievon sind selbe zu Handen des Polizeywachtmeisters Frauneder u. das Kassaamt rathschlägig zu verständigen. Nro. 2437 Die Marktgefäll Einhebungs Coõn überreicht das Rapular über die im Frühmarkte 1854 eingehobenen Marktgefälle. Zur Wissenschaft, u. wird

zur Unterzeichnung zu verständigen III. Section Nro. 2430 Anzeige des Kaßaamtes daß mehrere Partheyen ihre Zahlungstermine nicht zuhalten, u. noch in Rückstande haften. Sind die betreffenden Par- theyen mit Bezug auf den § 4 des kais. Patents vom 11. Mai 1851 zur Einzahlung ihres Rückstandes binnen 8 Tagen mittelst Intim. Dekr. zu verständigen. Nro. 2454 Gesuch des Stadt Wachtmei- sters Frauneder u. der Poli- zeymanschaft um gütige Zahlungsanweisung des für die 2. Jahreshälfte aus gewiesenen Monturs Relutum. Sind den Polizeywachtmei- ster Frauneder, den Korpo- ralen Pachinger, den Poli- zeymann Lindorfer u. Pfarl der halbjährige Betrag pr. 9 fl 56 xr u. dem Polizeymann Schwab u. Oberhuber der Be- trag von 10 fl 14 1/2 xr C.M. zur Zah- lung begnehmigt. Hievon sind selbe zu Handen des Polizeywachtmeisters Frauneder u. das Kassaamt rathschlägig zu verständigen. Nro. 2437 Die Marktgefäll Einhebungs Coõn überreicht das Rapular über die im Frühmarkte 1854 eingehobenen Marktgefälle. Zur Wissenschaft, u. wird

das Kassaamt beauftragt, den eingegangenen Betrag pr. 493 fl 19 xr C.M. in der Kammer- amts Rechnung zu verrech- nen, wovon dasselbe rath- schlägig zu verständigen. Nro. 2350 Gesuch des Josef Pettenberger Mauthpächter um Auftrag an Joh. Reitmayr u. Lavran pto. Mauthentrichtung. Sind Johann Reitmayr u. La- vran wegen Einzahlung der schuldigen Mauthge- bühr mittelst Dekret zu beauftragen. Nro. 6184 Die Erben nach Frau Barb. v. Schönthan in Steyr bitten um Enthebung von der vom Bürgermeister u. Taxamt aufgetragenen 2 % Mortuars Entrichtung. Herr Referent erstattet hierüber nachstehenden Vortrag In der vorliegenden Eingabe gehen die Erben nach der seel. Frau Barb. Schönthan v. Pern- wald von der Ansicht aus, als sey die Aufrechnung u. Anforderung des 2 % Mor- tuars aus der reinen Ver- lassenschaft der genannten Verstorbenen bloß eine Verfügung des Hrn. Bürgermsts. u. des Tax resp. Kaßaamtes u. wenden sich somit nach § 75 der G.O. rekurrende an den hiesigen Gemeinde- rath um Enthebung von der

das Kassaamt beauftragt, den eingegangenen Betrag pr. 493 fl 19 xr C.M. in der Kammeramts Rechnung zu verrechnen, wovon dasselbe rathschlägig zu verständigen. Nro. 2350 Gesuch des Josef Pettenberger Mauthpächter um Auftrag an Joh. Reitmayr u. Lavran pto. Mauthentrichtung. Sind Johann Reitmayr u. Lavran wegen Einzahlung der schuldigen Mauthgebühr mittelst Dekret zu beauftragen. Nro. 6184 Die Erben nach Frau Barb. v. Schönthan in Steyr bitten um Enthebung von der vom Bürgermeister u. Taxamt aufgetragenen 2 % Mortuars Entrichtung. Herr Referent erstattet hierüber nachstehenden Vortrag In der vorliegenden Eingabe gehen die Erben nach der seel. Frau Barb. Schönthan v. Pernwald von der Ansicht aus, als sey die Aufrechnung u. Anforderung des 2 % Mortuars aus der reinen Verlassenschaft der genannten Verstorbenen bloß eine Verfügung des Hrn. Bürgermsts. u. des Tax resp. Kaßaamtes u. wenden sich somit nach § 75 der G.O. rekurrende an den hiesigen Gemeinderath um Enthebung von der

aufgetragenen Zahlung. Da jedoch diese Ansicht auf einen bloßen Irrthum beruht, der Gemeinderath schon unterm 20. Sept. 1851 Z. 3327 den einhelligen Beschluß gefaßt hat, daß das 2 % Mortuar von allen hier Verstorbenen ohne Unterschied des Standes u. ohne Berücksichtigung ob dieselben hier Realitäten beseßen haben oder Inwohner gewesen sind, abzunehmen sey, die h. Ministerialverordnung vom 4. Okt. 1849 § 30 ausdrücklich erklärt, daß die Veränderungsgebühren, welche nicht unterthänige l.f. Märkte u. Städte zu ihrem Vortheile für Kommunalzwecke beziehen, keinen Gegenstand der Grundentlassungsvorschriften bilden, endlich mit H. Minister. Erlaße vom 11. Juny 1853 Z. 11460 der Bezug der Veränderungsgebühren ohne aller Beschränkung bis 31. Okt. 1853 zugestanden wurde, so trage ich an, das vorliegende Gesuch zu erledigen mit folgendem Bescheid: Nachdem die Aufrechnung u. Anforderung des 2 % Mortuars aus dem Nachlaßvermögen der am 21. Novbr. 1851 ver-

aufgetragenen Zahlung. Da jedoch diese Ansicht auf ei- nen bloßen Irrthum beruht, der Gemeinderath schon un- term 20. Sept. 1851 Z. 3327 den einhelligen Beschluß ge- faßt hat, daß das 2 % Mor- tuar von allen hier Ver- storbenen ohne Unterschied des Standes u. ohne Berück- sichtigung ob dieselben hier Realitäten beseßen haben oder Inwohner gewesen sind, abzunehmen sey, die h. Ministerialverordnung vom 4. Okt. 1849 § 30 aus- drücklich erklärt, daß die Veränderungsgebühren, welche nicht unterthänige l.f. Märkte u. Städte zu ih- rem Vortheile für Kommu- nalzwecke beziehen, keinen Gegenstand der Grundent- lassungsvorschriften bil- den, endlich mit H. Minister. Erlaße vom 11. Juny 1853 Z. 11460 der Bezug der Verän- derungsgebühren ohne aller Beschränkung bis 31. Okt. 1853 zugestanden wurde, so trage ich an, das vorliegende Ge- such zu erledigen mit fol- gendem Bescheid: Nachdem die Aufrechnung u. Anforderung des 2 % Mortu- ars aus dem Nachlaßvermö- gen der am 21. Novbr. 1851 ver-

storbenen Frau Barbara Schönthan v. Pernwald keines- wegs eine Verfügung des Hrn. Bürgermeisters ist, sondern selbe vielmehr vom hiesigen Kassaamte auf Grund und in Vollziehung des gemeinde- räthl. Beschlußes vom 20. Septb. 1851 Z. 3327 erfolgte, die h. Mi- nisterial Verordnung vom 4. Okt. 1849 § 2 nur das un- terthänige Freygeld von dem beweglichen Vermögen der Inwohner aufhob, dieselbe aber § 30 ausdrücklich er- klärt, daß die Veränderungs- gebühren, welche nicht un- terthänige l.f. Städte u. Märkte zu ihrem Vortheile u. für Kommunalzwecke beziehen, keinen Gegenstand der Grund- entlastungsvorschriften bil- den; endlich mit h. minister. Erlaße vom 11. Juny 1853 Z. 11460 der Stadt Commune der Be- zug der Veränderungsge- bühren ohne alle Beschrän- kung bis 31. Okt. 1853 noch zugestanden wurde, so wer- den hievon die Bittsteller unter Rückschluß der Tax- noten zu Handen des erst- unterschriebenen Hrrn. Frz. v. Schönthan mit dem An- hange rathschlägig ver- ständiget, daß die Einzah-

storbenen Frau Barbara Schönthan v. Pernwald keineswegs eine Verfügung des Hrn. Bürgermeisters ist, sondern selbe vielmehr vom hiesigen Kassaamte auf Grund und in Vollziehung des gemeinderäthl. Beschlußes vom 20. Septb. 1851 Z. 3327 erfolgte, die h. Ministerial Verordnung vom 4. Okt. 1849 § 2 nur das unterthänige Freygeld von dem beweglichen Vermögen der Inwohner aufhob, dieselbe aber § 30 ausdrücklich erklärt, daß die Veränderungsgebühren, welche nicht unterthänige l.f. Städte u. Märkte zu ihrem Vortheile u. für Kommunalzwecke beziehen, keinen Gegenstand der Grundentlastungsvorschriften bilden; endlich mit h. minister. Erlaße vom 11. Juny 1853 Z. 11460 der Stadt Commune der Bezug der Veränderungsgebühren ohne alle Beschränkung bis 31. Okt. 1853 noch zugestanden wurde, so werden hievon die Bittsteller unter Rückschluß der Taxnoten zu Handen des erstunterschriebenen Hrrn. Frz. v. Schönthan mit dem Anhange rathschlägig verständiget, daß die Einzah-

lung der bemessenen Gebühren zur Stadtkaßa ehestens erwartet wird. Mit diesem Antrage sind sämtl. Hr. Votanten einverstanden daher einhelliger Beschluß nach dem Antrage des Hrrn. Referenten. IV. Section Nro. 2457–2464 8 Stück Conten, u. zwar: des Leop. Söllner für 2 Laternleitern pr. 1 fl 27 xr des Karl Teufelmayr für Reparirung der Heuwagwinden pr. 1 fl 54 xr der Anna Krakowitzer für 5 ℔ Unschlitt pr. 1 fl 45 xr des Frz. Fuchsjäger für geleistete Hammerschmidarbeiten pr. 7 fl des Franz Müllner für abgegebene Schaufeln pr. 4 fl 48 xr des G. Frisch für gelieferten Schotter pr. 50 fl des A. Heindl für gelieferte Ziegellatten pr. 3 fl 12 xr des Math. Graßl für abgegebene 15 1/2 ℔ Colophonium pr. 1 fl 9 3/4 xr Werden dem Kammeramte sämmtl. Conten zur Zahlung zugewiesen. Nro. 2316 Relation des Kanzellisten Amtman ad No. 2150 über den abgehaltenen Augenschein pcto Herstellung des Michaeler Kirchenplatzes. Ds taadr ki ees ne r FKrier qc hue n pzl aht za ldbeer r

lung der bemessenen Gebüh- ren zur Stadtkaßa ehestens erwartet wird. Mit diesem Antrage sind sämtl. Hr. Votanten einverstanden daher einhelliger Beschluß nach dem Antrage des Hrrn. Referenten. IV. Section Nro. 2457–2464 8 Stück Conten, u. zwar: des Leop. Söllner für 2 Latern- leitern pr. 1 fl 27 xr des Karl Teufelmayr für Reparirung der Heuwag- winden pr. 1 fl 54 xr der Anna Krakowitzer für 5 ℔ Unschlitt pr. 1 fl 45 xr des Frz. Fuchsjäger für geleistete Hammerschmid- arbeiten pr. 7 fl des Franz Müllner für abgegebene Schaufeln pr. 4 fl 48 xr des G. Frisch für geliefer- ten Schotter pr. 50 fl des A. Heindl für gelie- ferte Ziegellatten pr. 3 fl 12 xr des Math. Graßl für abgegebene 15 1/2 ℔ Colophonium pr. 1 fl 9 3/4 xr Werden dem Kammer- amte sämmtl. Conten zur Zahlung zugewiesen. Nro. 2316 Relation des Kanzellisten Amtman ad No. 2150 über den abgehaltenen Augenschein pcto Herstellung des Michaeler Kirchenplatzes. Da dieser Kirchenplatz der starken Frequenz halber

nicht mehr länger in diesem Zustande bleiben kann, Anschot- terung nur eine halbe Ab- hilfe ist, u. für den Fall als höhern Orts die gegenwärti- ge Verbesserung wirklich als unzureichend erklärt wer- den sollte, die Verhandlung ob u. wie man die Schwierig- keiten dieser Paßage noch mehr zu ebnen haben werde, jedenfalls sich in die Länge ziehen dürfte, die Wahrschein- lichkeit, daß die Straße an dieser Stelle so bleiben wird, wie sie dermahl ist, vorher- schend ist, die Pflasterung dieser Strecke nach den Dimen- sionen dieser Relation nicht kostspielig u. zweckmäßiger als Aufschotterung bleibt, so ist die Pflasterung dem Hefner allsogleich mit der Weisung aufzutragen, daß selbe bis Heil. Frohnleichnam vollendet werde. V. Section Nro. 2118 Dekr. der k.k. Bezkshptm., wor- nach Josef Kemmethmüller u. Mich. Neuhauser mit ihrer Rekurse wegen verweigerten Lohnkut- scherbefugniß von h. Statt- halterey zurückgewiesen wurden. Von dieser h. Statthalterey Ent- scheidung sind die Rekurren- ten unter Ausfolgung ihrer Beilagen, u. die hiesigen Lohnkut-

nicht mehr länger in diesem Zustande bleiben kann, Anschotterung nur eine halbe Abhilfe ist, u. für den Fall als höhern Orts die gegenwärtige Verbesserung wirklich als unzureichend erklärt werden sollte, die Verhandlung ob u. wie man die Schwierigkeiten dieser Paßage noch mehr zu ebnen haben werde, jedenfalls sich in die Länge ziehen dürfte, die Wahrscheinlichkeit, daß die Straße an dieser Stelle so bleiben wird, wie sie dermahl ist, vorherschend ist, die Pflasterung dieser Strecke nach den Dimensionen dieser Relation nicht kostspielig u. zweckmäßiger als Aufschotterung bleibt, so ist die Pflasterung dem Hefner allsogleich mit der Weisung aufzutragen, daß selbe bis Heil. Frohnleichnam vollendet werde. V. Section Nro. 2118 Dekr. der k.k. Bezkshptm., wornach Josef Kemmethmüller u. Mich. Neuhauser mit ihrer Rekurse wegen verweigerten Lohnkutscherbefugniß von h. Statthalterey zurückgewiesen wurden. Von dieser h. Statthalterey Entscheidung sind die Rekurrenten unter Ausfolgung ihrer Beilagen, u. die hiesigen Lohnkut-

scher zu Handen des M. Thalhuber mit Intim. Dekret zu verständigen. Nro. 2135 Protokoll über die Beschwerde des Vorstehers der SchlosserInnung pcto Gewerbsstörung dh. Mich. Salzwimmer. Dem Polizeyamte mit der Weisung, den Beanzeigten über die zur Last gelegten Beschwerden binnen 8 Tagen zu vornehmen u. die eigene Wahrnehmung zu relationiren. Nro. 2223 Dekret der k.k. Bezirkshptm. Steyr pcto. Berichtserstattung über die Beeinträchtigung bezüglich des zu Kremsmünster abzuhaltenden Viehmarktes. Nro. 2265 Protokoll mit Ferd. Hammermüller pcto der ihm zur Last gelegten Gewerbsstörung. Die Bezugsakten dem Polizeyamte mit der Weisung zuzustellen, ihre dießfälligen Wahrnehmungen nach Maßgabe dieses Erlaßes in Form eines Berichtes an die löbl. k.k. Bezkshptm. binnen 8 Tagen vorzulegen. Das Protokoll ad No. 1935 zu erledigen mit folgenden Bescheid. Den Beschwerdeführern wird rathschlägig bedeutet, daß die gepflogenen Erhebungen gemäß Ferd. Hammermüller bey

scher zu Handen des M. Thalhuber mit Intim. Dekret zu verstän- digen. Nro. 2135 Protokoll über die Beschwerde des Vorstehers der Schlosser- Innung pcto Gewerbsstörung dh. Mich. Salzwimmer. Dem Polizeyamte mit der Wei- sung, den Beanzeigten über die zur Last gelegten Be- schwerden binnen 8 Tagen zu vornehmen u. die eigene Wahrnehmung zu relatio- niren. Nro. 2223 Dekret der k.k. Bezirkshptm. Steyr pcto. Berichtserstattung über die Beeinträchtigung bezüg- lich des zu Kremsmünster abzuhaltenden Viehmarktes. Nro. 2265 Protokoll mit Ferd. Hammer- müller pcto der ihm zur Last gelegten Gewerbsstörung. Die Bezugsakten dem Poli- zeyamte mit der Weisung zuzustellen, ihre dießfälli- gen Wahrnehmungen nach Maßgabe dieses Erlaßes in Form eines Berichtes an die löbl. k.k. Bezkshptm. binnen 8 Tagen vorzulegen. Das Protokoll ad No. 1935 zu erledigen mit folgenden Bescheid. Den Beschwerdeführern wird rathschlägig bedeutet, daß die gepflogenen Erhebungen ge- mäß Ferd. Hammermüller bey

Vermeidung der Verabschiebung dekretaliter angewiesen wur- de, unverweilt den Gemeinde- bezirk Steyr zu verlassen, sich als nicht Besteuerter bey son- stiger Anwendung der für Gewerbsstörungen gesetzlich bestehenden Geldstrafen je- der weiteren Ausübung zu enthalten u. zu diesem Ende an die Gemeindevorstehung Garsten der entsprechende Bericht erlaßen wurde. Das Polizeyamt wird für den richtigen Vollzug ver- antwortlich gemacht. Nro. 2285 Protokoll mit Jos. Sipp- mayr pcto Erwerbsteuerminderung. Mit Bericht an die k.k. Bezirks- hauptmannschaft. Nro. 2312 Dasselbe mit Joh. Hefner. Gleiche Erledigung wie vor. Nro. 2334 Do. des Anton Perzenelly. Hierüber die Hrn. Landerl u. Reitmayr zu Protokoll zu vernehmen. Nro. 2324 Sign. der k.k. Bezkshptm. v. 9. May d.J. Z. 5265 pcto Nachweisung über die Meistergebühren der Messerer u. sonstigen Zunft- artikel. Der Hr. Vorsteher des Messerer- handwerkes, ist mittelst Dekr. aufzufordern, diese Nachwei- sung im Sinne des h. Statthalterey Erlaßes binnen längstens 8 Tagen hereinzugeben.

Vermeidung der Verabschiebung dekretaliter angewiesen wurde, unverweilt den Gemeindebezirk Steyr zu verlassen, sich als nicht Besteuerter bey sonstiger Anwendung der für Gewerbsstörungen gesetzlich bestehenden Geldstrafen jeder weiteren Ausübung zu enthalten u. zu diesem Ende an die Gemeindevorstehung Garsten der entsprechende Bericht erlaßen wurde. Das Polizeyamt wird für den richtigen Vollzug verantwortlich gemacht. Nro. 2285 Protokoll mit Jos. Sippmayr pcto Erwerbsteuerminderung. Mit Bericht an die k.k. Bezirkshauptmannschaft. Nro. 2312 Dasselbe mit Joh. Hefner. Gleiche Erledigung wie vor. Nro. 2334 Do. des Anton Perzenelly. Hierüber die Hrn. Landerl u. Reitmayr zu Protokoll zu vernehmen. Nro. 2324 Sign. der k.k. Bezkshptm. v. 9. May d.J. Z. 5265 pcto Nachweisung über die Meistergebühren der Messerer u. sonstigen Zunftartikel. Der Hr. Vorsteher des Messererhandwerkes, ist mittelst Dekr. aufzufordern, diese Nachweisung im Sinne des h. Statthalterey Erlaßes binnen längstens 8 Tagen hereinzugeben.

Nro. 2335 Erwerbsteuerminderungsgesuch des Josef Buchberger. Der k.k. Bezkshptm. mit Bericht zu überreichen. Nro. 2358 Gesuch des Johann Gölzner, um Umschreibung des G. Hauzlehner'schen Erwerbsteuerscheines auf seinen Nahmen. Dem H. Joh. Gölzner wird vor Erledigung dieses Einschreitens bedeutet, seine Besitzerwirkung auf das fragliche Haus No. 408 in Aichet hieramts urkundlich nachzuweisen, u. zum Behufe der gebethenen Umschreibung den Verkäufer H. Georg Hauzlehner zu bestimmen, daß er seine Anheimsagung zu Gunsten des neuen Besitzers in einer eigenen Eingabe bey dem Gemeinderathe dokumentire. Nach gemachten Vorlagen wird das entsprechende Ansuchen an die k.k. Bezirkshptm. gerichtet. Nro. 2373 Erwerbsteuerminderungsgesuch der Anna Traunfellner. Nro. 2378 Dasselbe des Seb. Hager Zweckschmidtmeister. Der k.k. Bezkshptm. mit Bericht vorzulegen. Nro. 2396 Protokoll mit den H. bgl. Weiswaarenhändlern u. Viertelmeistern über das Gesuch des Josef Schmidhauser um Verleihung

Nro. 2335 Erwerbsteuerminderungsge- such des Josef Buchberger. Der k.k. Bezkshptm. mit Bericht zu überreichen. Nro. 2358 Gesuch des Johann Gölzner, um Umschreibung des G. Hauz- lehner'schen Erwerbsteuerschei- nes auf seinen Nahmen. Dem H. Joh. Gölzner wird vor Erledigung dieses Einschrei- tens bedeutet, seine Besitzer- wirkung auf das fragliche Haus No. 408 in Aichet hieramts urkundlich nachzuweisen, u. zum Behufe der gebethenen Umschreibung den Verkäufer H. Georg Hauzlehner zu bestim- men, daß er seine Anheimsa- gung zu Gunsten des neuen Besitzers in einer eigenen Eingabe bey dem Gemeinde- rathe dokumentire. Nach gemachten Vorlagen wird das entsprechende An- suchen an die k.k. Bezirkshptm. gerichtet. Nro. 2373 Erwerbsteuerminderungsge- such der Anna Traunfellner. Nro. 2378 Dasselbe des Seb. Hager Zweck- schmidtmeister. Der k.k. Bezkshptm. mit Bericht vorzulegen. Nro. 2396 Protokoll mit den H. bgl. Weis- waarenhändlern u. Viertelmei- stern über das Gesuch des Josef Schmidhauser um Verleihung

einer personellen Weiswaa- renhdlgsgerechtsame. Da nach den gepflogenen Erhe- bungen u. Vernehmungen die- ser Erwerbszweig ohnehin von 18 Gewerbsbesitzern betrieben wird, und aus Mangel hin- reichenden Absatzes mehrere Befugniße todtliegend versteu- ert werden, so kann diesem Ge- suche einverständlich mit dem Gemeinderathe keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung ist im Beschwerungsfalle der Rekurs binnen 14 Tagen bey der h. Statt- halterey anzumelden, und in weiteren 4 Wochen zu überreichen. Hievon werden auch die hiesi- gen Weiswarenhändler zu Handen des Hr. Franz Kieh- nel rathschlägig verständigt. Nro. 2397 Dasselbe in Betreff dem Ge- werbsverleihungsgesuch der Josefa Schmalzer. Gleiche Erledigung wie ad Nro. 2396. Nro. 2398 Protokoll mit den Hrn. Viertel- meistern über das Gesuch des Josef Aigner um Erthei- lung der Bewilligg. zum Viktualienhandel. Das Gesuch ad No. 1622 zu erledi- gen mit folgendem Bescheid. Da sich im Stadtbezirke ohnehin 45 Viktualienhändler u. 16 Frag- ner befinden, u. hiedurch der Ortsbedarf mehr als genügend gedeckt erscheint, übrigens dieser Erwerbszweig einer h. Ministerialverordnung ge-

einer personellen Weiswaarenhdlgsgerechtsame. Da nach den gepflogenen Erhebungen u. Vernehmungen dieser Erwerbszweig ohnehin von 18 Gewerbsbesitzern betrieben wird, und aus Mangel hinreichenden Absatzes mehrere Befugniße todtliegend versteuert werden, so kann diesem Gesuche einverständlich mit dem Gemeinderathe keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung ist im Beschwerungsfalle der Rekurs binnen 14 Tagen bey der h. Statthalterey anzumelden, und in weiteren 4 Wochen zu überreichen. Hievon werden auch die hiesigen Weiswarenhändler zu Handen des Hr. Franz Kiehnel rathschlägig verständigt. Nro. 2397 Dasselbe in Betreff dem Gewerbsverleihungsgesuch der Josefa Schmalzer. Gleiche Erledigung wie ad Nro. 2396. Nro. 2398 Protokoll mit den Hrn. Viertelmeistern über das Gesuch des Josef Aigner um Ertheilung der Bewilligg. zum Viktualienhandel. Das Gesuch ad No. 1622 zu erledigen mit folgendem Bescheid. Da sich im Stadtbezirke ohnehin 45 Viktualienhändler u. 16 Fragner befinden, u. hiedurch der Ortsbedarf mehr als genügend gedeckt erscheint, übrigens dieser Erwerbszweig einer h. Ministerialverordnung ge-

mäß nicht über das Bedürfniß vermehrt werden darf, so kann ich Ihrem Gesuche nach den gepflogenen Erhebungen einverständlich mit dem Gemeinderathe keine Folge geben. Im Beschwerungsfalle steht gegen diese Entscheidung der Rekurs bey der h. Statthalterey offen, welcher in 14 Tagen anzumelden u. in weiteren 4 Wochen einzubringen ist. Nro. 2399 Dasselbe in Betreff dem Gesuche der Maria Bruner. Wie ad No. 1622 zu verbescheiden. Nro. 2401 Protokoll mit dem Vorsteher des Handelsstandes u. den H. Viertelmeistern über das Gesuch des M. Mittendorfer um Verleihung eines Krämer u. Kurzwaarenhandlungsbefugnißes. Bescheid ad Nro. 1662. Da im Stadtbezirke ohnehin 18 derartige Befugniße bestehen, ohne Rücksicht auf die hiesigen Schnittwaarenhandlungen und den durch den Hausierhandel betriebenen Verkehr das wirkliche Bedürfniß sich als ausreichend gedeckt zeigt, u. in Zeiten schwerer Theurung der Einzelne auf kargen Verdienst angewiesen ist, so kann ich den gepflogenen Erhebungen gemäß u. über Einvernehmen der Viertelmeister einverständlich mit dem Ge-

mäß nicht über das Bedürf- niß vermehrt werden darf, so kann ich Ihrem Gesuche nach den gepflogenen Erhebungen einverständlich mit dem Ge- meinderathe keine Folge geben. Im Beschwerungsfalle steht ge- gen diese Entscheidung der Rekurs bey der h. Statthalterey offen, welcher in 14 Tagen an- zumelden u. in weiteren 4 Wochen einzubringen ist. Nro. 2399 Dasselbe in Betreff dem Ge- suche der Maria Bruner. Wie ad No. 1622 zu verbescheiden. Nro. 2401 Protokoll mit dem Vorsteher des Handelsstandes u. den H. Viertelmeistern über das Ge- such des M. Mittendorfer um Verleihung eines Krämer u. Kurzwaarenhandlungsbefug- nißes. Bescheid ad Nro. 1662. Da im Stadtbezirke ohnehin 18 derartige Befugniße bestehen, ohne Rücksicht auf die hiesigen Schnittwaarenhandlungen und den durch den Hausierhandel betriebenen Verkehr das wirk- liche Bedürfniß sich als ausrei- chend gedeckt zeigt, u. in Zeiten schwerer Theurung der Einzel- ne auf kargen Verdienst ange- wiesen ist, so kann ich den ge- pflogenen Erhebungen ge- mäß u. über Einverneh- men der Viertelmeister einverständlich mit dem Ge-

meinderathe Ihrem Gesuche keine Folge geben. Gegen diese Entscheidung ist im Beschwerungsfalle bey der h. Statthalterey binnen 14 Tagen der Rekurs anzumel- den, u. in weiteren 4 Wochen einzubringen. Hievon wird auch der Hr. Vor- steher des Handelsstandes rath- schlägig verständigt. Nro. 2402 Protokoll mit den Kaffee- siedern u. Viertelmeistern über das Gesuch des Adalb. Staudinger um Verleihung eines Surogat Kaffeeschankbefugnißes. Ist dieses Protokoll s. Gesuch der k.k. Bezkshptm. mit gut- ächtl. Bericht zur weiteren Vorlage u. Entscheidung an die h. k.k. Statthalterey zu leiten. VI. Section Nro. 1497 Dekr. der k.k. Bezkshptm. Steyr dto. 24. März d.J. Z. 3193 mit der h. Statthalterey Bewilligg. pcto Herstellung einer Kam- mer im Benefiziatenhause zu St. Anna. Die dem Vernehmen nach u. aus anliegenden Kostenanschlag sich schließen läßt, daß von diesen genehmigten Herstel- lungen bereits einige Ar- beiten ausgeführt worden sind, so wird dem Vollzugs- Bureau aufgetragen Nach- sicht zu pflegen, u. binnen 8 Tagen darüber zu relationiren.

meinderathe Ihrem Gesuche keine Folge geben. Gegen diese Entscheidung ist im Beschwerungsfalle bey der h. Statthalterey binnen 14 Tagen der Rekurs anzumelden, u. in weiteren 4 Wochen einzubringen. Hievon wird auch der Hr. Vorsteher des Handelsstandes rathschlägig verständigt. Nro. 2402 Protokoll mit den Kaffeesiedern u. Viertelmeistern über das Gesuch des Adalb. Staudinger um Verleihung eines Surogat Kaffeeschankbefugnißes. Ist dieses Protokoll s. Gesuch der k.k. Bezkshptm. mit gutächtl. Bericht zur weiteren Vorlage u. Entscheidung an die h. k.k. Statthalterey zu leiten. VI. Section Nro. 1497 Dekr. der k.k. Bezkshptm. Steyr dto. 24. März d.J. Z. 3193 mit der h. Statthalterey Bewilligg. pcto Herstellung einer Kammer im Benefiziatenhause zu St. Anna. Die dem Vernehmen nach u. aus anliegenden Kostenanschlag sich schließen läßt, daß von diesen genehmigten Herstellungen bereits einige Arbeiten ausgeführt worden sind, so wird dem VollzugsBureau aufgetragen Nachsicht zu pflegen, u. binnen 8 Tagen darüber zu relationiren.

Nro. 2467 Protokoll über den abgehaltenen Augenschein im Pfarrhofe zu St. Michael wegen Herstellung 2er Zimmerböden u. eines neuen Ofens. Mit Bericht die Bewilligg. zu diesen Herstellungen im Wege der k.k. Bezkshptm. Steyr nachzusuchen. Nro. 2408 Anzeige des Viertelmeisters Pettenberger pcto Anschaffung von Feuerbottichen u. Feuereimer in die städt. Gebäude No. 447 u. 448 in Aichet. Ist die geeignete Erhebung zu pflegen, wo die Feuerbottiche die vor dem Umbauen in beiden Häusern vorhanden waren, sammt den Feuereimern u. sonstigen Feuerrequisiten hingerathen sind. Das Resultat dieser Erhebung ist vorzulegen, und hiernach mit geeigneten Bericht die Anschaffungsgenehmigung der abgängigen u. für die Häuser nothwendigen Feuerrequisiten einzuhohlen. Nro. 2254 Augenscheins Coons. Protokoll bezüglich der an dem Vorstadtpfarrkirchengebäude St. Michael nothwendigen Bauherstellungen. Bevor der Bericht an die k.k. Bezkshptm. abgeht, ist vorerst Hr. Reiter u. 2 Herren

Nro. 2467 Protokoll über den abge- haltenen Augenschein im Pfarrhofe zu St. Michael we- gen Herstellung 2er Zimmer- böden u. eines neuen Ofens. Mit Bericht die Bewilligg. zu diesen Herstellungen im Wege der k.k. Bezkshptm. Steyr nachzusuchen. Nro. 2408 Anzeige des Viertelmei- sters Pettenberger pcto Anschaffung von Feuerbot- tichen u. Feuereimer in die städt. Gebäude No. 447 u. 448 in Aichet. Ist die geeignete Erhebung zu pflegen, wo die Feuerbottiche die vor dem Umbauen in bei- den Häusern vorhanden wa- ren, sammt den Feuereimern u. sonstigen Feuerrequisi- ten hingerathen sind. Das Resultat dieser Erhebung ist vorzulegen, und hier- nach mit geeigneten Be- richt die Anschaffungsgeneh- migung der abgängigen u. für die Häuser nothwen- digen Feuerrequisiten einzuhohlen. Nro. 2254 Augenscheins Coons. Proto- koll bezüglich der an dem Vorstadtpfarrkirchengebäu- de St. Michael nothwendigen Bauherstellungen. Bevor der Bericht an die k.k. Bezkshptm. abgeht, ist vor- erst Hr. Reiter u. 2 Herren

Gemeinderäthe einzuladen den Kostenanschlag zu prü- fen und die jetzt vorzu- nehmenden Arbeiten aus- zuscheiden. Gaffl M. Lechner Millner Amtman Schriftführer

Gemeinderäthe einzuladen den Kostenanschlag zu prüfen und die jetzt vorzunehmenden Arbeiten auszuscheiden. Gaffl M. Lechner Millner Amtman Schriftführer

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