te Vorhalt gemacht, und un- ter Androhung der empfind- lichsten Geldstrafe sein ge- setzwidriges Vergehen ver- hoben. Schließlich wird auf die jüngst in dieser Richtung erfolgte h. Statthalterey Entscheidung vom 21. März d.J. Z. 21042 zum Benehmen hingewiesen. VI. Section No. 866. & 2139. Äußerung der geistl. Vog- tey der Stadt u. Vorstadt- pfarrkirche über die Repa- ratur an der Gottesacker- mauer. Wird hierüber am 31. May d.J. 4 Uhr Nachmittags eine Comité Berathung angeordnet und hiezu die beiden Hrn. Pfarrer u. Kirchenväter eingeladen No. 2216. Protokoll nebst Kostenan- schlag betreffend die Mehr- arbeiten bey der Abgrabung des alten Gottesacker um die hiesige Stadtpfarrkirche. Die Anzeige des Maurer- meister Gutbruner, das Augenscheins-Protokoll und der bezügliche Kosten- anschlag mit Bericht der kk. Bezirkshauptmann- schaft vorzulegen und um Genehmigung der entfallenden Auslage
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