te Vorhalt gemacht, und unter Androhung der empfindlichsten Geldstrafe sein gesetzwidriges Vergehen verhoben. Schließlich wird auf die jüngst in dieser Richtung erfolgte h. Statthalterey Entscheidung vom 21. März d.J. Z. 21042 zum Benehmen hingewiesen. VI. Section No. 866. & 2139. Äußerung der geistl. Vogtey der Stadt u. Vorstadtpfarrkirche über die Reparatur an der Gottesackermauer. Wird hierüber am 31. May d.J. 4 Uhr Nachmittags eine Comité Berathung angeordnet und hiezu die beiden Hrn. Pfarrer u. Kirchenväter eingeladen No. 2216. Protokoll nebst Kostenanschlag betreffend die Mehrarbeiten bey der Abgrabung des alten Gottesacker um die hiesige Stadtpfarrkirche. Die Anzeige des Maurermeister Gutbruner, das Augenscheins-Protokoll und der bezügliche Kostenanschlag mit Bericht der kk. Bezirkshauptmannschaft vorzulegen und um Genehmigung der entfallenden Auslage
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