Ratsprotokoll vom 30. Mai 1854

sung über die Fortdauer der Gewerbsstörung des Joh. Simader im Nachhange zu dem Berichte vom 4. Apr. ad No. 1460. Ist sich neuerdings an die kk. Bezkshptm. berichtlich zu verwenden. No. 2125. Eingabe der Schuhmacher Innung pto Gewerbsstörung des Johann Simader. Der Schuhmacher Innung wird rathschlägig bedeutet, daß der h. Statthalterey Erlaß vom 15. Septbr. 1853 Z. 15190 die Berechtigung des Joh. Simader in Folge des mit der Strafhausverwaltung zu Garsten abgeschloßenen Vertrages zur Erzeugung von Schusterarbeiten genau normirt u. ein Entgegenhandeln von Seite der Gemeindebehörde nach den gesetzlichen Bestimmungen strenge geahndet wird, es muß jedoch zum Einschreiten wieder die im Allgemeinen angezeigten Unzukömmlichkeiten u. Gewerbseingriffe von Fall zu Fall auf Gewerbsstörung erkant werden, was mir durch die Vernehmung der Partheyen u. die Constatirung der Beschwerden begründet werden kann. Übrigens wird Hr. Joh. Simader vorgeladen, ihm der geeigne-

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