Ratsprotokoll vom 30. Mai 1854

sung über die Fortdauer der Gewerbsstörung des Joh. Simader im Nachhange zu dem Berichte vom 4. Apr. ad No. 1460. Ist sich neuerdings an die kk. Bezkshptm. berichtlich zu ver- wenden. No. 2125. Eingabe der Schuhmacher In- nung pto Gewerbsstörung des Johann Simader. Der Schuhmacher Innung wird rathschlägig bedeutet, daß der h. Statthalterey Erlaß vom 15. Septbr. 1853 Z. 15190 die Be- rechtigung des Joh. Simader in Folge des mit der Straf- hausverwaltung zu Gar- sten abgeschloßenen Vertra- ges zur Erzeugung von Schusterarbeiten genau normirt u. ein Entgegen- handeln von Seite der Ge- meindebehörde nach den gesetzlichen Bestimmungen strenge geahndet wird, es muß jedoch zum Einschreiten wieder die im Allgemeinen angezeigten Unzukömmlich- keiten u. Gewerbseingriffe von Fall zu Fall auf Ge- werbsstörung erkant wer- den, was mir durch die Vernehmung der Partheyen u. die Constatirung der Be- schwerden begründet wer- den kann. Übrigens wird Hr. Joh. Simader vorgeladen, ihm der geeigne-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2