tens wird die Errichtung der Schwimmschule nach den bereits vor 2 Jahren vorgelegten Plane gegen Überlassung der vorhandenen Schwimmanstaltrequisiten zur unentgeldlichen Benützung u. seinerzeitigen Rückstellung an die Stadtgemeinde genehmigt, an diese Bewilligung aber die ausdrückliche Bedingung gebunden, daß Sie nach vollendeter Herstellung im Polizeyamte die Meldung zum Behufe des coõnellen Augenscheins machen, u. der Unterricht erst dann zu beginnen habe, wenn der Befund die nöthigen Sicherheitsgarantien biethet. Die zeitgemäße Hereingabe des zu veröffentlichen Programms u. die endliche Berichterstattung über die Resultate des Unterrichtes werden gleich den vorigen Jahren beansprucht. No. 2088. Dekret der kk. Bezkshptm. Steyr mit der h. Statth. Entscheidung wornach Georg Eder mit seinem Rekurse pto verweigerter Verleihung eines Lohnkutschergewerbes zurückgewiesen wurde. Hievon sind Georg Eder unter Ausfolgung seiner Belege, u. die inbezeichneten Pächter mittelst Intim. Dekret zu verständigen.
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