Ratsprotokoll vom 9. Mai 1854

vorwähnten Zahlungsauf- träge aus der Zeit vor dem 1. 9ber 853 herrühren, somit dieser Bezug seine volle Gül- tigkeit hat, so glaubt er sei- ner Verpflichtung u. Obliegen- heit im Sinne der §. §. 89 & 92 des a.h. genehmigten Gemein- degesetzes vom 11. 9ber 850 u. im Auftrage u. nach den Beschlüßen des Gemeinderathes getreu nachgekommen zu seyn. Damit jedoch gegenüber den hohen Behörden mir kein weite- rer Anstand gemacht worden könne, so wolle der löbl. Gemein- derath erkennen, daß die Zahlungs- auftrage pto Friedrich Poiger als Vormund der Doppler'schen Kinder u. des Kaufmanns Joachim Gschaider im Auftrage u. nach dem Beschluße des Gemeinde- rathes erfloßen sind, u. auf recht erhalten bleiben. Am aber den Gemeinderaths- beschluß noch besseren Glau- ben zu schenken, so trage ich an, den Raths Protokolls Extract nicht nur allein von mir, sondern auch von eini- gen Herr Gemeinderäthen zur größeren Beglaubigung mit unterfertigen lassen zu sollen. Mit diesem Antrage sind sämmtl. Herren Votanten einverstan- den, daher Einhelliger Beschluß Da die Zahlungsaufträge für Friedr. Poiger als Vor-

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